Eberlin Zenngerlin von Stuttgart, daselbst gef., weil er am Pfingsttag desselben Jahres (7. Juni), als er in der Stiftskirche zu Stuttgart am Altar diente, Opfergeld gestohlen hatte, auf Fürbitte der Priesterschaft und anderer guter Freunde jedoch vom strengen Gerichtsverfahren befreit und aus der Haft entl., gelobt eidlich, unverzüglich außer Landes über den Rhein zu ziehen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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