Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kurfürst Klemenz Wenzeslaus von Trier, Herzog von Sachsen, bekundet, dass er seinem Kämmerer und Hofrichter Benedikt Freiherr v. Clodt als Bevollm...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1751-1790
1777 November 20, Ehrenbreitstein
Ausf., Perg., anh. Sg. in Holzkapsel gut erh.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Klemenz Wenzeslaus von Trier, Herzog von Sachsen, bekundet, dass er seinem Kämmerer und Hofrichter Benedikt Freiherr v. Clodt als Bevollmächtigtem des Franz Karl Anton Eberhard Kämmerer v. Worms, Freiherr v. Dalberg, dieser auch für Karl Joseph, Adolf Franz, Gottlob Amand, Franz Karl und Friedrich Franz Karl Kämmerer v. Worms Freiherren v. Dalberg, 15 Morgen Weingarten in der Dienheimer Gemarkung zu einem Mannlehen verliehen habe