Doppisches kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg Vorpommern
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SG/AB/MB/02196
SG/AB Archivbibliothek
Archivbibliothek >> 04. D Recht >> 04.08. DH Landesgesetze Mecklenburg-Vorpommern
Erscheinungsjahr: 2012
Kapitelübersicht: - Einführung S. 1 - Kommunales Haushaltsrecht S. 10 - Grundzüge der kaufmännischen (doppelten) Buchführung S. 23 - Ablauf, Organisation und Personal im kommunalen Finanzmanagement S. 62 - Der Haushaltsplan S. 74 - Gliederung des Haushalts nach Teilhaushalten und Produkten S. 86 - Die Elemente des Haushaltsplans S. 103 - Die Anlagen zum Haushaltsplan S. 146 - Grundsätze im kommunalen Finanzmanagement des NKHR M-V S. 163 - Die kommunale Bilanz S. 246 - Grundsätze der Eröffnungsbilanz S. 360 - Die Ergebnisrechnung - Grundlagen und Einzelpositionen S. 375 - Die Finanzrechnung - Grundlagen und Einzelpositionen S. 417 - Die Bewirtschaftungsgrundsätze S. 441 - Verpflichtungsermächtigungen S. 466 - Fremdfinanzierung des kommunalen Haushalts und Haftungsverhältnisse: Kredite, kreditähnliche Verbindlichkeiten und Bürgschaften S. 476 - Der Haushaltsausgleich S. 522 - Die Haushaltssatzung S. 541 - Die Ausführung des Haushaltes S. 563 - Vermögenswirtschaft und Anlagebuchhaltung S. 640 - Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan S. 670 - Der Jahresabschluss S. 689
Verlag Bernhardt-Witten
715 Seiten
Akten
ISBN: 978-3-939203-29-2
Auflage: 2. Auflage
Autor: Christin Dittmann, Wolfgang Dittmann, Arne Kröger, Horst Bernhardt, Klaus Mutschler, Christoph Stockel-Veltmann
Auflage: 2. Auflage
Autor: Christin Dittmann, Wolfgang Dittmann, Arne Kröger, Horst Bernhardt, Klaus Mutschler, Christoph Stockel-Veltmann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ