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Anweisung: Bei der Verordnung über die Dispensationsgesuche um Zulassung der Schulkinder zur ersten heiligen Kommunion und damit auch Entlassung aus der Schule ist am 4. Februar 1831 insofern ein Fehler unterlaufen, dass nur die Dekane angesprochen wurden und nicht auch die hessischen Landräte. Das soll hiermit nachgeholt werden. Ebenso sind die Pfarrer und Pfarrverwalter in diese Unterrichtung einzubeziehen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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