Die Brüder Johann Israel und Johann Christoph von Zylnhardt (Zülnhart) zu Widdern bekunden, dass sie mit Billigung ihres nächsten Vetters Johann Gebhard von Zylnhardt zu Widdern ihrem Schwager Hans Walter von Gemmingen zu Presteneck ihren "gepürenden halben thail an dem viertelsviertel zu Widern, daran ein hertzog zu Württemberg die drey viertelsviertel innenhat", samt allen Zugehörungen - Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, Freveln, Bußen und Strafen, Schultheißenamt, Gerichtsstab, Vogteien, Untertanen, Frondiensten, Reiswagen, Bannwein, Fällen, Hauptrechten, Huben und Hubgerichtsstrafen, Weidgang, Trieb und Tratt, Schäfereien, Zoll, Ungeld, Bede, Hellerzinsen, Hofstattgeld, Fastnachthühnern "mit und ohne anhangenden rechten", Sommerhühnern, Gänsen, Öl, Käse, Eiern, Fischdiensten, jährlichen und nicht jährlichen, beständigen und unbeständigen Früchten an Kernen, Korn oder Roggen, Gemischtem, Dinkel und Hafer, alten und neuen, großen und kleinen Zehnten von Frucht und Wein, Kelter- und Gültwein, 7 Morgen näher bezeichneten eigenen Äckern und 15 ¼ Morgen Wald, allein mit Ausnahme der halben Behausung zu Widdern an der Mühle, aller Wiesen zu Widdern und Olnhausen und der leibeigenen Leute, die flürliche Frucht aus näher bezeichneten Liegenschaften geben - um 1350 Gulden fränkischer Währung (den Gulden zu 15 Batzen) auf Wiederkauf verkauft haben. Der verkaufte Anteil ist freies, lediges Eigen. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und leisten Währschaft, desgleichen ihre Vettern Johann Gebhard und Georg Ludwig von Zylnhardt. Der Wiederkauf, zu dem auch Johann Gebhard und Georg Ludwig befugt sind, kann frühestens 1591, danach jeweils in Dreijahreszyklen, spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Jahren und mit Kündigung zu Martini [= 11. November], wenn die Äcker wieder eingesät sind, auf Kiliani [= 8. Juli] des folgenden Jahres geschehen. Die Einkünfte des laufenden Jahres stehen bis Martini den Verkäufern zu. Unterbleibt die Wiederlösung binnen zwölf Jahren, erlangt dieser Kauf Gültigkeit auf Dauer.