Kaiser Ferdinand III. setzt in Bestätigung früherer Privilegien seine Vorgänger im Königreich Behaim fest, dass Bürgermeister und Rat der Stadt Nürmberg für Reichung der böhmischen Kronlehen im Herrenfall 500 und im Mann- oder Lehenträgerfall 250 rheinischen Goldgulden Lehentaxe bezahlen sollen.

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Staatsarchiv Nürnberg