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Aufforderung des Landgrafen Heinrich an die Keudell zur Beachtung der Rechte des Augustinereremitenklosters Eschwege an einem Hof zu Schwebda
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe E >> 3 Em-Ex >> 3.16 Eschwege (Werra-Meißner-Kreis)
1482 Mai 28
Gleichzeitige Abschrift, Papier.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen schreibt Hans und Asmus Keudell, dass Prior und Konvent des Augustinereremitenklosters zu Eschwege ihm berichtet haben, dass die Keudell den Hofmann des Hofes und Vorwerks zu Schwebda zu Diensten heranzögen, obwohl der Hof ehemals zu einem freien Rittergut gehörte, der nicht mit Diensten belastet war und der ehemals von Landgraf Heinrichs Vorfahr, Landgraf Otto, dem Frauenkloster Heydau zugeeignet worden war. Landgraf Heinrich weist die Keudell erneut an, die Rechte des Klosters an dem Hof zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird der Landgraf seine weltlichen und geistlichen Räte anweisen, ein Urteil über die Angelegenheit zu erwirken.