Pfalzgraf Friedrich I. belehnt, auch in seiner Funktion als Vormund für Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Adam Kämmerer mit einem Burglehen zu Oppenheim, das 30 Morgen Acker, einen Weingarten und eine kleine Wiese zu Bechtolsheim (Bechtolffßheim) umfasst. Ausgenommen von diesem Lehen sind die kurpfälzischen Burgmänner und Rechte.