Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet, dass ihn nach dem Tod seines Vorgängers, Konstantin [von Buttlar], die Brüder Ernst Wilhelm Ziegler ...
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2184
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1721-1730
1727 November 8
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unser stad Fulda Sambstags den 8ten 9bris im 1727ten iahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet, dass ihn nach dem Tod seines Vorgängers, Konstantin [von Buttlar], die Brüder Ernst Wilhelm Ziegler und Ernst Volkmar (Volckmar) Ziegler gebeten haben, sie dauerhaft mit vier Hufen Land in Kirchheilingen [im Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen] mit allen Rechten und allem Zubehör, darunter Äcker in der Gemarkung von Altengottern, zu belehnen. Von dem Lehn ist jährlich an Michaelis [September 29] ein Zins von zwei Gulden und 14 Groschen sowie 14 Hühnern zu entrichten. Das Lehn besaß zuvor Bernhard (Bernard), der Großvater der Brüder Ziegeler, der es wiederum von seinem Vater Wolfgang und dessen Vetter Gebhard geerbt hatte, die beide mittlerweile verstorben sind. Nach dem Tod des Großvaters ging das Lehn auf die Mutter von Ernst Wilhelm und Ernst Volkmar über. Nach dem Tod ihrer Mutter haben nun Ernst Wilhelm und Ernst Volkmar das Lehn geerbt. Der Abt belehnt die Brüder mit den genannten Hufen und allem Zubehör nach Fuldaer Lehnrecht. Andere Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von der Belehnung unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes Adolf. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Adolf]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet, dass ihn nach dem Tod seines Vorgängers, Konstantin [von Buttlar], die Brüder Ernst Wilhelm Ziegler und Ernst Volkmar (Volckmar) Ziegler gebeten haben, sie dauerhaft mit vier Hufen Land in Kirchheilingen [im Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen] mit allen Rechten und allem Zubehör, darunter Äcker in der Gemarkung von Altengottern, zu belehnen. Von dem Lehn ist jährlich an Michaelis [September 29] ein Zins von zwei Gulden und 14 Groschen sowie 14 Hühnern zu entrichten. Das Lehn besaß zuvor Bernhard (Bernard), der Großvater der Brüder Ziegeler, der es wiederum von seinem Vater Wolfgang und dessen Vetter Gebhard geerbt hatte, die beide mittlerweile verstorben sind. Nach dem Tod des Großvaters ging das Lehn auf die Mutter von Ernst Wilhelm und Ernst Volkmar über. Nach dem Tod ihrer Mutter haben nun Ernst Wilhelm und Ernst Volkmar das Lehn geerbt. Der Abt belehnt die Brüder mit den genannten Hufen und allem Zubehör nach Fuldaer Lehnrecht. Andere Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von der Belehnung unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes Adolf. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Adolf]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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