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Hinweis: Bei der kubischen Berechnung des Stangenholzes wird wegen der Verwertung und Naturalrechnung auf das Regulativ vom 20. Mai 1836 hingewiesen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.2 Forst- und Holzwirtschaft, Waldnutzungen, Forstrechnungswesen
[Darmstadt, 1836 Dezember 13]
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