Bürgermeister und der Rat der Stadt Ulm beurkunden eine Entscheidung zwischen den Schenken Conrad, Jörg und Albrecht zu Limpurg einerseits und Ehrnfrid von Schächingen andererseits, wegen ihres Streits über die Öffnung und Wieder-Einlösung des Schlosses Gröningen. Die Urkunde enthält das Protokoll über die Verhandlung der Parteien vor dem Rat der Stadt Ulm, ferner eine Abschrift der Urkunde des Kraft von Enslingen von 1456 Donnerstag nach Lienhartstag, worin derselbe von Schenk Conrad zu Limpurg d.Ä. drei Teile am Schloss zu Gröningen um 1950 fl. kauft unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechts für den Schenken.