1613 hat der inzwischen vestorbene Adam von Ow zu Hirrlingen und Sterneck, kaiserlicher Rat ober(halb) seiner Lehenmühle unter(halb) Bietenhausen ein neues Wehr erbaut und etwas erhöhen lassen, wodurch mehrfach Allmende und Wiesen oberhalb und unterhalb - der Brücke überschwemmt und mit Schlamm bedeckt wurden. Zur Beilegung der darüber entstandenen Streitigkeiten, won denen etwa 6 Mannsmahd Wiesen betroffen waren, sind zusammengekommen Johann Friedrich von Ow zu Hirrlingen und Sterneck als Inhaber der Mühle und die Geschädigten: die Gemeinde Bietenhausen, Veit und Hans die Saylin, Brüder, Konrad Beuter, Johann Fauller, Pfarrer, wegen der Widumwiese, alle zu Bietenhausen, Marx Herschberger zu Hirrlingen im Namen seiner Enkel, der von dem verstorbenen Konrad Eberhardt hinterlassenen Kinder zu Bietenhausen. Auf Bewilligung der herrschaftlichen Räte und Oberamtleute zu Haigerloch wird vereinbart; Johann Friedrich von Ow soll den Geschädigten für allen jetzigen und zukünftigen Schaden 120 Gulden bezahlen, 20 Gulden gleich in bar, die restlichen 100 Gulden in 3 Raten: an Fastnacht, Georgi und Michaelis 1642, jeweils 33 Gulden 20 Kreuzer. Die Summe soll unter den Geschädigten nach dem Verhältnis des Schadens aufgeteilt werden. Damit sind auch die von dem verstorbenen Junker Adam von Ow, Vater des Johann Friedrich von Ow, ihnen auf diese Allmende und Wiesen geliehenen 25 Gulden und 11 Malter Vesen bezahlt und abgegolten; die Schuldverschreibung soll ihnen wieder ausgehändigt werden. Der Junker soll die Brücke unterhalten und den Graben wie von alters her decken, auch im Graben an den Wiesen von Veit Beuters Erben ein trockenes Mäuerchen von 4 Schuh Höhe aufführen lassen und darf das Wehr nicht weiter erhöhen. Beide Parteien verzichten auf weitere gegenseitige Ansprüche. Es werden 2 gleichlautende Urkunde ausgefertigt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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