Ausgangspunkt des Verfahrens, das in den Zusammenhang der Streitigkeiten zwischen den Grafen von Bentheim und Kurköln um die Herrschaft Wevelinghoven gehört (s. dazu RKG 292 (B 642/2651) - 303 (B 664/2673), waren Auseinandersetzungen um die Besetzung der Wevelinghovener Pfarrstelle. Gegen ein Mandat des Offizials, das ihnen jeden Eingriff in die Besitznahme der Pfarrstelle durch den Appellaten untersagte, machten die Grafen von 170 Bentheim Formfehler geltend. Sie bestritten aber vor allem, als Reichsunmittelbare einem Spruch des Offizials unterworfen zu sein. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß dieser sich gegen ihre Einwände für zuständig erklärte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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