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Verordnung, wie die Einlieferung der Steuern und deren Eintragung in die monatlichen Journal-Extrakte zu erfolgen hat (Ausfertigung zwei Mal vorhanden, ein Journal-Extrakt liegt bei)
Verordnung, wie die Einlieferung der Steuern und deren Eintragung in die monatlichen Journal-Extrakte zu erfolgen hat (Ausfertigung zwei Mal vorhanden, ein Journal-Extrakt liegt bei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.3 Steuern, Steuerschätzung und -berichtigung
Gießen, 1808 Februar 15
Sachakte
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