Kaiser Ludwig (Wir Ludowig von Gotes gnaden Romischer kaiser ze allen zeiten merer des reichs) gibt den Bürgern der Stadt Nürnberg (Nu{e}remberg) das Recht, dass sie jeden schädlichen Menschen, der in ihre und des Reiches Gefangenschaft zu Nürnberg gerät und der den Rat und den Schöffen oder der Mehrzahl unter ihnen auf ihren Eid als böse beleumundet dünkt, das Leben abgewinnen mögen; dass ferner der Rat und die Schöffen oder die Mehrzahl unter ihnen volle Gewalt haben, jeden ihrer Mitbürger oder dessen Kind oder Freund oder Knecht, soferne sie deren Ungeratenheit inne werden, in einen Turm zu urteilen oder in einen Sack zu stoßen und zu ertränken - oder einer anderen Todesart zu überliefern. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg