Beilagen zum Unterpfandsbuch
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Gemeindearchiv Salmbach (Nutzung über die Gemeinde Engelsbrand), GA SAL / 832
Gemeindearchiv Salmbach (Nutzung über die Gemeinde Engelsbrand), GA SAL Gemeindearchiv Salmbach
Gemeindearchiv Salmbach >> 9129 Unterpfandswesen
1866-1899
Enthält: Michael Fuchs (Nr.162); Martin Fessner (Nr.163); Friedrich Wagner (Nr.165); Martin Kraus (Nr.166); Gottlieb Müller (Nr.167); Christian Breckle (Nr.168); Matthäus Weik (Nr. 169); Johannes Bott (Nr.170); Martin Schroth (Nr.171); Jacob Dürr (Nr.172); Jacob Friedrich Kusterer (Nr.173); Margarethe Weik (Nr.175); Gottlieb Dittus (Nr. 176); Friedrich Kusterer (Nr.177); Michael Schnürle (Nr. 178); Jacob Schöninger (Nr.179); Andreas Kohm (Nr.180); Gottlieb Schroth (Nr.183); Friedrich Schöninger (Nr.185); Georg Friedrich Schroth (Nr.186); Gottlieb Kusterer (Nr.187); Mathäus Zoll (Nr.188); Michael Walz (Nr.189); Christian Wakker (Nr.190); Johannes Gann (Nr.191); Julius Michael Breckel (Nr.192); Johann Mathäus Mayer (Nr.193); Gottlieb Springer Witwe (Nr.194); Jacob Schroth (Nr. 195); Friedrich Zoll (Nr.196); Gottlieb Weik (Nr.197); Gottlieb Fischer (Nr.198); Heinrich Merkle (Nr.199)
1 Bü. (8 cm)
Form: A
Archivale
Zoll, Friedrich
Zoll, Matthäus
Weik, Gottlieb
Weik, Matthäus
Weik, Margarethe
Walz, Michael
Wacker, Christian
Gann, Johannes
Springer, Gottlieb Witwe
Fischer, Gottlieb
Schroth, Martin
Schroth, Gottlieb
Schnürle, Michael
Schroth, Jakob
Schroth, Georg Friedrich
Fuchs, Michael
Schöninger, Jakob
Breckle, Christian
Bott, Johannes
Breckel, Julius Michael
Merkle, Heinrich
Müller, Gottlieb
Mayer, Johann Matthäus
Dittus, Gottlieb
Wagner, Friedrich
Kusterer, Friedrich
Krauß, Martin
Dürr, Jakob
Kusterer, Jakob Friedrich
Fessner, Martin
Schöninger, Friedrich
Kusterer, Gottlieb
Kohm, Andreas
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Alle Rechte vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen der Archivordnung der jeweiligen Gemeinde, über deren Verwaltung auch eine eventuelle Nutzung (nicht im Kreisarchiv) zu erfolgen hat. Der Nutzer stellt das Kreisarchiv des Enzkreises von Haftung bei der Verletzung von Rechten Dritter frei.
03.06.2025, 10:54 MESZ