König Ludwig (der Bayer) gestattet der Stadt Heilbronn (Heilbrunnen), das Kirchengut für das neu errichtete Hofspital oder sonstige Zwecke der Kirche selbst nach Belieben zu verwenden, ohne dass sie Meister Gebinus, der Rektor der Kirche, oder sonst jemand daran hindern dürfe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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