Grafen Johann von Sayn und Grafen Wilhelm von Wied wird ein Muytbescheyt gemacht von dem des Inhalts: der Graf von Sayn soll seine Hofsgerichte zu Irlich innerhalb der jetzigen Grenzen (Malstöcken) behalten, ausgenommen das hohe Gericht und die Gewalt; ferner seine Bede und Atzung auf seinem Hofgute zu Irlich; dem Grafen von Wied sollen die von Irlich ein Rat und Seyl (Saal) liefern, so oft er über einen Gericht halten will, und soll er die bisherige Straße durch Irlich belassen; sodann soll er seines Gebots gebrauchen zu Feldkirchen von den von Irlich, wie von Alters her; auch ist die Vollziehungsweise der Gerichtsbarkeit und wegen der Fischerei bestimmt.
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Grafen Johann von Sayn und Grafen Wilhelm von Wied wird ein Muytbescheyt gemacht von dem des Inhalts: der Graf von Sayn soll seine Hofsgerichte zu Irlich innerhalb der jetzigen Grenzen (Malstöcken) behalten, ausgenommen das hohe Gericht und die Gewalt; ferner seine Bede und Atzung auf seinem Hofgute zu Irlich; dem Grafen von Wied sollen die von Irlich ein Rat und Seyl (Saal) liefern, so oft er über einen Gericht halten will, und soll er die bisherige Straße durch Irlich belassen; sodann soll er seines Gebots gebrauchen zu Feldkirchen von den von Irlich, wie von Alters her; auch ist die Vollziehungsweise der Gerichtsbarkeit und wegen der Fischerei bestimmt.
340, U 10133
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 4 1300 bis 1349
1343 November 11
Pergament, 6 Siegel, 3 fehlen, 1 zerbrochen, deutsch, Urschrift; 3. Stück des Heftes bei Nr. 11122; neuere unbeglaubigte Abschrift
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uf Sente Mertyns dach des heyligen Byschouis in dem Wyntere
Nebenpersonen: Sayn, Gottfried von, Herr zu Hombug; Isenburg, Gerlach Herr zu; Westerburg, Reinhard Herr zu; Isenburg, Salentin Herr zu; Sayn, Robin von, Propst zu Wetzlar
Original in Koblenz, 2 Kopien zu Idstein
Original in Koblenz, 2 Kopien zu Idstein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ