Herzog Ulrich von Württemberg bestätigt den durch Meister Konrad Plenderer, Kustos des Stifts zu Stuttgart, Sebastian Welling daselbst und Jörg Gabler, Vogt zu Kirchheim, ausgehandelten Vertrag zwischen dem Kloster und der Stadt Kirchheim, wonach das Kloster der Stadt jährlich 3 lb 12 ß h Steuer zu geben hat. Der Garten des Klosters, genannt die neue Wiese, hat Gartenrecht und soll vom Viehtrieb der Stadt verschont bleiben. Das Kloster darf kein Vieh auf die städtische Weide am Wangenbach treiben lassen, und der Stadt wird untersagt, ihr Vieh beim Westerbach oder den Höfen darauf, wohin das Kloster vor einiger Zeit drei Maier gesetzt hat, zu weiden. Beide Parteien sind berechtigt, den Viehtrieb unter einem gemeinsamen Hirten zu kündigen. Der Planckenacker gehört der Stadt.
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Herzog Ulrich von Württemberg bestätigt den durch Meister Konrad Plenderer, Kustos des Stifts zu Stuttgart, Sebastian Welling daselbst und Jörg Gabler, Vogt zu Kirchheim, ausgehandelten Vertrag zwischen dem Kloster und der Stadt Kirchheim, wonach das Kloster der Stadt jährlich 3 lb 12 ß h Steuer zu geben hat. Der Garten des Klosters, genannt die neue Wiese, hat Gartenrecht und soll vom Viehtrieb der Stadt verschont bleiben. Das Kloster darf kein Vieh auf die städtische Weide am Wangenbach treiben lassen, und der Stadt wird untersagt, ihr Vieh beim Westerbach oder den Höfen darauf, wohin das Kloster vor einiger Zeit drei Maier gesetzt hat, zu weiden. Beide Parteien sind berechtigt, den Viehtrieb unter einem gemeinsamen Hirten zu kündigen. Der Planckenacker gehört der Stadt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 493 U 153
Archiv Kl. Kirchheim
9. B.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 493 Kloster Kirchheim
Kloster Kirchheim >> 1. Urkunden
1513 April 20 (Mittwoch nach Jubilate)
Urkunden
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: Der A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. besch.
Publiziertes Regest: Ecker Nr. 559
Siegler: Der A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. besch.
Publiziertes Regest: Ecker Nr. 559
Gabler, Jörg
Plenderer, Konrad; Kanoniker, ca. 16. Jh.
Stuttgart S
Stuttgart S; Stift (Chorherrenstift)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ