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Verordnung: Alles muss unterlassen werden, was zur Störung des Friedens in den evangelischen Kirchen beitragen könnte. Alle amtlichen Personen, wie zum Beispiel Bürgermeister usw. sollen sich an Unterschriften-Sammlungen nicht beteiligen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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