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Vergleich zwischen den von Wallenstein und Landgraf Otto bezüglich des Neuensteins
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Simon von Wallenstein und seine Söhne Albrecht, Werner und Ludwig bekunden, dass sie mit Landgraf Otto von Hessen wegen aller Entzweiungen gesühnt sind. Sie sollen den Lißbergischen Frauenteil an Neuenstein rechtlich gewinnen und den Abt von Hersfeld ersuchen, dass er den Landgrafen damit unter Zustimmung Simons von Schlitz und seiner Brüder belehnt. Sie regeln die damit entstehenden ganerbschaftlichen Verhältnisse in einem ausführlichen Burgfrieden und setzen für deren Innehaltung die Ritter Hermann von Buchenau, Stephan von Schartenberg, Simon von Schlitz genannt Heusenstamm und den Edelknecht Berthold von Buchenau zu Bürgen, die bei Verstoß ein Einlager in Rotenburg halten müssen. Siegel der Aussteller.