Klage wegen landfriedbrüchiger Besetzung der Stadt durch 1500 Bauern unter der Führung der Mitbeklagten im März 1662, Besetzung des Marktes, gewaltsamer Öffnung und teilweiser Plünderung des Rathauses und der Kirchen, Gefangennahme und Mißhandlung des älteren Bürgermeisters Dr. Leimgarten und städtischer Beamter, um die Stadt zu zwingen, die Landeshoheit der Äbtissin anzuerkennen. Die Kläger verweisen auf den seit 1568 am RKG anhängigen Prozeß wegen der Landeshoheit und auf einen 1656 geschlossenen Vergleich. Im Gegenzug beschuldigt die Äbtissin die Stadt der Widersetzlichkeit, weil sie einen von der Äbtissin ausgestellten Schutz- oder Geleitbrieffür Gerhardt Bernhorst nicht anerkennen wollte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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