Klage wegen landfriedbrüchiger Besetzung der Stadt durch 1500 Bauern unter der Führung der Mitbeklagten im März 1662, Besetzung des Marktes, gewaltsamer Öffnung und teilweiser Plünderung des Rathauses und der Kirchen, Gefangennahme und Mißhandlung des älteren Bürgermeisters Dr. Leimgarten und städtischer Beamter, um die Stadt zu zwingen, die Landeshoheit der Äbtissin anzuerkennen. Die Kläger verweisen auf den seit 1568 am RKG anhängigen Prozeß wegen der Landeshoheit und auf einen 1656 geschlossenen Vergleich. Im Gegenzug beschuldigt die Äbtissin die Stadt der Widersetzlichkeit, weil sie einen von der Äbtissin ausgestellten Schutz- oder Geleitbrieffür Gerhardt Bernhorst nicht anerkennen wollte.
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Klage wegen landfriedbrüchiger Besetzung der Stadt durch 1500 Bauern unter der Führung der Mitbeklagten im März 1662, Besetzung des Marktes, gewaltsamer Öffnung und teilweiser Plünderung des Rathauses und der Kirchen, Gefangennahme und Mißhandlung des älteren Bürgermeisters Dr. Leimgarten und städtischer Beamter, um die Stadt zu zwingen, die Landeshoheit der Äbtissin anzuerkennen. Die Kläger verweisen auf den seit 1568 am RKG anhängigen Prozeß wegen der Landeshoheit und auf einen 1656 geschlossenen Vergleich. Im Gegenzug beschuldigt die Äbtissin die Stadt der Widersetzlichkeit, weil sie einen von der Äbtissin ausgestellten Schutz- oder Geleitbrieffür Gerhardt Bernhorst nicht anerkennen wollte.
AA 0627, 1667 - E 658/1984
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1663 - 1667 (1375 - 1667)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Essen Beklagter: Äbtissin des Stifts Essen, Anna Salome geb. Gräfin von Salm- Reifferscheid, und Konsorten: (Räte, Sekretäre, Landhauptleute) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Carl Mueg [1661] 1663 - Subst.: Dr. Wilhelm Heinrich Goll Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff [1656] 1663 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz Prozeßart: Citationis ad videndum se incidisse in poenas fractae pacis annexo mandato de restituendo cum, de non amplius offendendo vero sine clausula Instanzen: RKG 1663 - 1667 (1375 - 1667) Beweismittel: „ Ehren-Verthätigung“ des Gerhardt Bernhorst (gedruckt) 1662 (Q 6). Regalienbestätigung für die Äbtissin von Essen durch Leopold I. 1659 mit Insert des Königs Heinrich (VII) für die Äbtissin von Essen mit der wohl falschen Datierung „datum apud Spiram Idibus Decembris indictione quarta“ 1231 (Q 7). Vertrag zwischen Bürgermeister und Rat von Essen und der Äbtissin Elisabeth von Nassau 1399 (Q 8). Vertrag zwischen Stadt und Äbtissin wegen des Richters und wegen der Eickersmühle 1375 (Q 9). Zwei Reversale der Stadt Essen wegen eines Zauns und einer Mauer 1390 und 1402 (Q 10). Auszug aus dem Vergleich zwischen Stadt und Äbtissin 1656 (Q 15). Essener Bürgereid (Q 18). Lossprechungsschreiben Kaiser Maximilians für den Herzog von Kleve und die Äbtissin und den Rat von Essen von der Anklage des kaiserlichen Fiskals 1499 (Q 20). Schutzbrief des Grafen Dietrich von der Mark für die Stadt Essen 2. Jan. 1394 (Q 21). Gedruckter Bericht der Stadt Essen über die Vorfälle im März 1662 mit Auszügen aus Privilegien Karls IV. und Leopolds I. (Q 22). Beschreibung: 3 cm, 118 Bl., lose; Q 1 - 22, 2 Beilagen. Vgl. RKG 1617 (E 601/1922).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:20 MESZ