Kreisverwaltung Eisleben (Bestand)
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K 13 Eisleben (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.01. Inneres
1944 - 1955
Findhilfsmittel: Findkartei
Registraturbildner: Auf Grund des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 wurde im gleichen Jahr der Landkreis Eisleben (Mansfeld) gebildet. Er ging hervor aus den ehemals preußischen Territorien Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und dem später entstandenen Stadtkreis Eisleben im preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Sitz der Kreisverwaltung war Eisleben.
Nach dem Stand vom 1. August 1948 umfasste der Mansfelder Gebirgskreis 56 Landgemeinden und 4 Städte. Der Mansfelder Seekreis umfasste 89 Landgemeinden und 3 Städte, der Sitz war Eisleben.
Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Nach dem Stand vom 1. Januar 1952 umfasste der Kreis Eisleben (Mansfeld) 73 Landgemeinden und 4 Städte (Eisleben, Gerbstedt, Hettstedt, Mansfeld). Der Kreis grenzte im Norden an die Kreise Quedlinburg und Bernburg, im Osten an den Saalkreis, im Süden an den Kreis Querfurt und im Westen an den Kreis Sangerhausen. Mit der Verwaltungsreform in der DDR im Jahre 1952 wurde das Gebiet des Kreises Eisleben (Mansfeld) in die neuen Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt. Einige Gemeinden wurden dem Kreis Bernburg zugeordnet.
Bestandsinformationen: Die Übernahme des Aktenbestandes der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) durch das damalige Staatsarchiv Magdeburg erfolgte in fünf Ablieferungen in der Zeit von 1962 bis 1967 durch die 1952 aus dem Kreis Eisleben gebildeten Räte der Kreise Eisleben und Hettstedt.
In den Jahren 1970/1971 wurde der Bestand neu verzeichnet. Es wurde ein zusammengefasster Bestand gebildet. Für die Bestandsbildung und –abgrenzung wurde der territoriale Bestand der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) unmittelbar vor der demokratischen Verwaltungsreform von 1952 zugrunde gelegt. Die 1950 aufgelösten Kreisverwaltungen des Mansfelder Gebirgs- sowie des Mansfelder Seekreises treten folglich als Bestandsbildner nicht hervor. Die jeweilige Provenienzbezeichnung (Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und Stadtkreis Eisleben) des zusammengefassten Bestandes Kreisverwaltung Eisleben wurden auf der Findkartei angegeben.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 1572 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1944 bis 1955. Der Umfang des Bestandes beträgt 19,31 lfm.
Registraturbildner: Auf Grund des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 wurde im gleichen Jahr der Landkreis Eisleben (Mansfeld) gebildet. Er ging hervor aus den ehemals preußischen Territorien Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und dem später entstandenen Stadtkreis Eisleben im preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Sitz der Kreisverwaltung war Eisleben.
Nach dem Stand vom 1. August 1948 umfasste der Mansfelder Gebirgskreis 56 Landgemeinden und 4 Städte. Der Mansfelder Seekreis umfasste 89 Landgemeinden und 3 Städte, der Sitz war Eisleben.
Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Nach dem Stand vom 1. Januar 1952 umfasste der Kreis Eisleben (Mansfeld) 73 Landgemeinden und 4 Städte (Eisleben, Gerbstedt, Hettstedt, Mansfeld). Der Kreis grenzte im Norden an die Kreise Quedlinburg und Bernburg, im Osten an den Saalkreis, im Süden an den Kreis Querfurt und im Westen an den Kreis Sangerhausen. Mit der Verwaltungsreform in der DDR im Jahre 1952 wurde das Gebiet des Kreises Eisleben (Mansfeld) in die neuen Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt. Einige Gemeinden wurden dem Kreis Bernburg zugeordnet.
Bestandsinformationen: Die Übernahme des Aktenbestandes der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) durch das damalige Staatsarchiv Magdeburg erfolgte in fünf Ablieferungen in der Zeit von 1962 bis 1967 durch die 1952 aus dem Kreis Eisleben gebildeten Räte der Kreise Eisleben und Hettstedt.
In den Jahren 1970/1971 wurde der Bestand neu verzeichnet. Es wurde ein zusammengefasster Bestand gebildet. Für die Bestandsbildung und –abgrenzung wurde der territoriale Bestand der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) unmittelbar vor der demokratischen Verwaltungsreform von 1952 zugrunde gelegt. Die 1950 aufgelösten Kreisverwaltungen des Mansfelder Gebirgs- sowie des Mansfelder Seekreises treten folglich als Bestandsbildner nicht hervor. Die jeweilige Provenienzbezeichnung (Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und Stadtkreis Eisleben) des zusammengefassten Bestandes Kreisverwaltung Eisleben wurden auf der Findkartei angegeben.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 1572 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1944 bis 1955. Der Umfang des Bestandes beträgt 19,31 lfm.
Laufmeter: 18.91
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ