König Heinrich II. nimmt auf Bitten des Abts Hosat das Kloster Neu-Corvey super fluvium Wisera in seinen Schutz, bestätigt ihm seine Privilegien (insbesondere dass kein Graf oder anderer richterlicher Beamter die Besitzungen des Klosters, in welchen Bistümern, Gauen oder Territorien sie auch liegen mögen, betrete und die Leute des Klosters vor sein Gericht ziehe) und seine Zehnten und zehntpflichtigen Kirchen mit der Bestimmung jedoch, dass die Mönche den Bischöfen bei ihren Rundreisen die schuldigen Dienste und Herbergen, nach Inhalt der darüber sprechenden Schriften, gewähren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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