Für die Aufhebung des durch den Reichsdeputationshauptschluss an Bayern gefallenen Hochstifts Bamberg war das Generalkommissariat für Franken in Würzburg, sowie die am 7. Januar 1803 errichtete Spezialkommission in Administrativangelegenheiten der Stifter und Klöster zuständig (vgl. Johann Pörnbacher, Die Bibliotheken und Sammlungen der Klöster im Hochstift Bamberg nach der Säkularisation 1803, in: Bayern ohne Klöster?, München 2003, S. 385-399, insbes. S. 387). Besitzungen von Hochstift, Domkapitel sowie der Klöster in Stadt und Hochstift - darunter auch das Kapuzinerhospiz in Vilseck (Lkr. Amberg-Sulzbach) - fielen also nicht in den Zuständigkeitsbereich von Spezialkommission in Klostersachen, Klosterseparat und Spezialklosterkommission. Der vorliegende Bestand enthält daher zu diesem Bereich nur zwei Akten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv