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Erzbischof Christian [i.] von Mainz bekennt, dass er dem Kloster Hasungen die Kirche in Ehlen auf Bitten des Abtes Heinrich von allen Rechten des ...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1170 XVII Kalendas Octobris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Christian [i.] von Mainz bekennt, dass er dem Kloster Hasungen die Kirche in Ehlen auf Bitten des Abtes Heinrich von allen Rechten des Archidiakons und des Archipresbyters befreit hat, dergestalt, dass der Abt Altar, Seelsorge und Synodium haben und den Altar durch einen seiner Mönche versehen lassen kann.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Böhmer/Will, Regesta Archiepiscoporum Maguntinensium 2, S. 28, Nr. 75