Reskript betreffend die Redaktion eines neuen Ziviletats: Alle hessischen Justizbeamten haben innerhalb von 14 Tagen deutlich und in alphabetischer Ordnung abgefasste Namensverzeichnisse sämtlicher in ihren Amts- und Gerichtsbezirken gelegenen Städte, Marktflecken und Dörfer mit Einschluss der bei jedem Ort befindlichen Dependenzen wie Höfe, Mühlen usw. einzureichen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)