Enngla Schöchin von Bermaringen, Witwe des Klaus Klinger, bekennt, von der Äbtissin Elisabeth Reichnerin und dem Konvent von Sölflingen das Lehen zu Bermaringen, das ihr verstorbener Mann besessen, für die Zeit ihers Lebens zur Nutzniessung und ohne Kaufrecht gegen genannten Zins, 5 Gulden Handlohn und die von ihren Erben nach ihrem Tode zu entrichtenden 5 Gulden Weglöse erhalten zu haben.
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Enngla Schöchin von Bermaringen, Witwe des Klaus Klinger, bekennt, von der Äbtissin Elisabeth Reichnerin und dem Konvent von Sölflingen das Lehen zu Bermaringen, das ihr verstorbener Mann besessen, für die Zeit ihers Lebens zur Nutzniessung und ohne Kaufrecht gegen genannten Zins, 5 Gulden Handlohn und die von ihren Erben nach ihrem Tode zu entrichtenden 5 Gulden Weglöse erhalten zu haben.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 U 764
Söflinger Regesten Nr. 716.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Söflingen, Klarissenkloster
Söflingen, Klarissenkloster >> 1. Urkunden >> 1.7 1501-1550 >> Konrad Locher, Stadtammann zu Ulm, beurkundet auf Antrag der Parteien die an drei Terminen (1502 Dezember 15, 1503 Febraur 16 und Mai 2 ) stattgefundene Gerichtsverhandlung im Streit zwischen dem durch Hofmeister Peter Mayr, Zinsmeister Hans Riem und Jakob Ehinger, alten Bürgermeister und Pfleger, vertretenen Kloster Söflingen als Kläger und Ludwig Fuchs genannt Ludermann von Bermaringen als Beklagtem wegen des nach dem Tode der Schwiegermutter des Fuchs, Engla Schöchin, vom Kloster als heimgefallenes Gut, von Fuchs aber als erblicher Besitz beanspruchten Lehens in Bermaringen, sowie wegen einer Gültschuld des Fuchs, und das am 30. Januar 1504 gefällte, auf Räumung des Gutes durch den Beklagten lautende, ihn von der Schuld jedoch freisprechende Urteil. Das von Fuchs dem Gericht vorgelegte Protokoll einer Zeugenvernehmung durch Jakob Maler, Kanzleischreiber und Vertreter des Stadtammanns Konrad Locher, in Gegenwart der Vertreter der Parteien, Clas Töttinger, Ammann zu Bermaringen, und Hans Köllin vom Rat zu Ulm, vom 31. Januar 1503, (Libell S. 6-9) nennt als Zeugen des Beklagten: Ulrich Sick, alten Hofmeister zu Söflingen, Contz Stenglin, Peter und Ulrich Mesch und Hans Kästlin, alle von Bermaringen, Utz Klingler von Asch, Schwager des Fuchs, und Hans Ehinger, alten Bürgermeister und früher Pfleger von Söflingen. Vom Vertreter des Klosters werden die im Wortlaut in das Zeugnis aufgenommenen Urkunden von 1494 Januar 31, 1494 Februar 3 und 1494 Oktober 21 produziert.
1494 Januar 31 (auff freytag vor unnser lieben frauwen tag Liechtmeß)
Urkunden
Überlieferungsart: Insert
Konrad Locher, Stadtammann zu Ulm, beurkundet auf Antrag der Parteien die an drei Terminen (1502 Dezember 15, 1503 Febraur 16 und Mai 2 ) stattgefundene Gerichtsverhandlung im Streit zwischen dem durch Hofmeister Peter Mayr, Zinsmeister Hans Riem und Jakob Ehinger, alten Bürgermeister und Pfleger, vertretenen Kloster Söflingen als Kläger und Ludwig Fuchs genannt Ludermann von Bermaringen als Beklagtem wegen des nach dem Tode der Schwiegermutter des Fuchs, Engla Schöchin, vom Kloster als heimgefallenes Gut, von Fuchs aber als erblicher Besitz beanspruchten Lehens in Bermaringen, sowie wegen einer Gültschuld des Fuchs, und das am 30. Januar 1504 gefällte, auf Räumung des Gutes durch den Beklagten lautende, ihn von der Schuld jedoch freisprechende Urteil. Das von Fuchs dem Gericht vorgelegte Protokoll einer Zeugenvernehmung durch Jakob Maler, Kanzleischreiber und Vertreter des Stadtammanns Konrad Locher, in Gegenwart der Vertreter der Parteien, Clas Töttinger, Ammann zu Bermaringen, und Hans Köllin vom Rat zu Ulm, vom 31. Januar 1503, (Libell S. 6-9) nennt als Zeugen des Beklagten: Ulrich Sick, alten Hofmeister zu Söflingen, Contz Stenglin, Peter und Ulrich Mesch und Hans Kästlin, alle von Bermaringen, Utz Klingler von Asch, Schwager des Fuchs, und Hans Ehinger, alten Bürgermeister und früher Pfleger von Söflingen. Vom Vertreter des Klosters werden die im Wortlaut in das Zeugnis aufgenommenen Urkunden von 1494 Januar 31, 1494 Februar 3 und 1494 Oktober 21 produziert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:39 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Söflingen, Klarissenkloster (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- 1.7 1501-1550 (Gliederung)
- Konrad Locher, Stadtammann zu Ulm, beurkundet auf Antrag der Parteien die an drei Terminen (1502 Dezember 15, 1503 Febraur 16 und Mai 2 ) stattgefundene Gerichtsverhandlung im Streit zwischen dem durch Hofmeister Peter Mayr, Zinsmeister Hans Riem und Jakob Ehinger, alten Bürgermeister und Pfleger, vertretenen Kloster Söflingen als Kläger und Ludwig Fuchs genannt Ludermann von Bermaringen als Beklagtem wegen des nach dem Tode der Schwiegermutter des Fuchs, Engla Schöchin, vom Kloster als heimgefallenes Gut, von Fuchs aber als erblicher Besitz beanspruchten Lehens in Bermaringen, sowie wegen einer Gültschuld des Fuchs, und das am 30. Januar 1504 gefällte, auf Räumung des Gutes durch den Beklagten lautende, ihn von der Schuld jedoch freisprechende Urteil. Das von Fuchs dem Gericht vorgelegte Protokoll einer Zeugenvernehmung durch Jakob Maler, Kanzleischreiber und Vertreter des Stadtammanns Konrad Locher, in Gegenwart der Vertreter der Parteien, Clas Töttinger, Ammann zu Bermaringen, und Hans Köllin vom Rat zu Ulm, vom 31. Januar 1503, (Libell S. 6-9) nennt als Zeugen des Beklagten: Ulrich Sick, alten Hofmeister zu Söflingen, Contz Stenglin, Peter und Ulrich Mesch und Hans Kästlin, alle von Bermaringen, Utz Klingler von Asch, Schwager des Fuchs, und Hans Ehinger, alten Bürgermeister und früher Pfleger von Söflingen. Vom Vertreter des Klosters werden die im Wortlaut in das Zeugnis aufgenommenen Urkunden von 1494 Januar 31, 1494 Februar 3 und 1494 Oktober 21 produziert. (Archivale)