Enngla Schöchin von Bermaringen, Witwe des Klaus Klinger, bekennt, von der Äbtissin Elisabeth Reichnerin und dem Konvent von Sölflingen das Lehen zu Bermaringen, das ihr verstorbener Mann besessen, für die Zeit ihers Lebens zur Nutzniessung und ohne Kaufrecht gegen genannten Zins, 5 Gulden Handlohn und die von ihren Erben nach ihrem Tode zu entrichtenden 5 Gulden Weglöse erhalten zu haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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