Philipp, des heiligen Reiches Erbmarschall von Pappenheim zu Gräfenthal, auf Rothenstein und Kalden beurkundet, dass sich heute Anna Heberlin, eheliche Tochter des Hans Heberlin zu Altusried, durch Zahlung eines "gebührenden Kaufgeldes" seiner Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna auch namens seiner Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes "vnd waß derselben anhängig" quitt, frei, ledig und los und erlaubt ihr, dass sie sich künftig nach Belieben in Städte, Märkte, Dörfer oder auf das Land begibt und von anderen Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt, wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Freigelassene zukünftig des Besitzes von Liegenschaften, die ihr erblich oder auf anderem Wege anfallen mögen, "nicht mehr fähig noch empfenglich sein [kann], sondern sich iederzeit davon mit baarschafft oder fahrender haab nach gemeinem landtsgebrauch auß: vnd hindan lösen lassen" muss. Auch verpflichtet sich die Heberlin, bei künftigen möglichen Rechtshändeln mit dem Aussteller, dessen Erben oder Untertanen unbedingt deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektiern.
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Philipp, des heiligen Reiches Erbmarschall von Pappenheim zu Gräfenthal, auf Rothenstein und Kalden beurkundet, dass sich heute Anna Heberlin, eheliche Tochter des Hans Heberlin zu Altusried, durch Zahlung eines "gebührenden Kaufgeldes" seiner Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna auch namens seiner Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes "vnd waß derselben anhängig" quitt, frei, ledig und los und erlaubt ihr, dass sie sich künftig nach Belieben in Städte, Märkte, Dörfer oder auf das Land begibt und von anderen Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt, wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Freigelassene zukünftig des Besitzes von Liegenschaften, die ihr erblich oder auf anderem Wege anfallen mögen, "nicht mehr fähig noch empfenglich sein [kann], sondern sich iederzeit davon mit baarschafft oder fahrender haab nach gemeinem landtsgebrauch auß: vnd hindan lösen lassen" muss. Auch verpflichtet sich die Heberlin, bei künftigen möglichen Rechtshändeln mit dem Aussteller, dessen Erben oder Untertanen unbedingt deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektiern.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3371
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1619 August 12
12 x 28,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Philipp Marschall von Pappenheim
Empfänger: Anna Heberlin
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Anna Heberlin
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Altusried OA
Gräfenthal SLF
Kalden, Altusried OA
Rothenstein : Bad Grönenbach MN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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