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Hans Hottenman von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen einige Tage in Stuttgart im Gefängnis gelegen, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht, etwaige Forderungen an die württembergische Herrschaft oder ihre Stellvertreter nur bei den zuständigen Gerichten geltend zu machen und keine ausländischen Gerichte anzurufen. - Sr.: 1) Eberhard Walcker 2) Ulrich Wenck, beide Richter zu Stuttgart.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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