Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch die Kreiswahlausschüsse.- Sitzungsniederschriften (Anlage 32 zu § 76 Abs. 6 BWO) der Kreiswahlausschüsse: Sitzungsniederschrift (Anlage 32 zu § 76 Abs. 6 BWO) der Kreiswahlausschüsse in den Wahlkreisen 211bis 280 Bayern, Saarland, Berlin, Brandenburg

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