Justizkanzlei Haselünne (Bestand)
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NLA OS, Rep 932
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.3 Justiz >> 1.3.3 Hannoversche, preußische und niedersächsische Zeit >> 1.3.3.1 Ordentliche Gerichtsbarkeit >> 1.3.3.1.1 Gerichte der dritten und zweiten Instanz
1828-1856
Bestandsgeschichte: "Die Verordnung über die standesherrlichen Verhältnisse des Herzoglich-Arenbergischen Hauses in dem Kreise Meppen vom 9. Mai 1826 ... räumte den Herzögen die Gerichtshoheit auf den Gebieten der bürgerlichen, der polizeilichen, Forst- und Markalgerichtsbarkeit sowie bei peinlichen Sachen ein. Der Organisationserlaß vom 5. Okt. 1827 errichtete als Gericht zweiter Instanz eine Mediatjustizkanzlei, die den Titel 'Standesherrliche Herzoglich-Arenbergische Justiz-Kanzlei' führte.
Das Gericht war Appellationsinstanz für die vier herzoglichen Mediatämter sowie für das Patrimonialgericht Papenburg ..., ferner erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand, soweit diese nicht überhaupt von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen waren und der Justizkanzlei Osnabrück unterstanden; es war außerdem Justizstelle in peinlichen Sachen nach Voruntersuchung durch das Kriminalamt Meppen. Dem Gericht war ebenso wie den anderen Justizkanzleien ein Pupillenkollegium [für Vormundschaftssachen] angeschlossen.
1852 wurde die Justizkanzlei Haselünne aufgehoben; ihr Gerichtssprengel wurde vom neugebildeten Obergericht Meppen [Rep 934] übernommen ... Die Akten ... sind größtenteils beim Brande der Stadt Haselünne im Jahre 1849 verlorengegangen. Die wenigen übriggebliebenen Bände wurden 1852 dem Obergericht Meppen übergeben und sind zusammen mit dessen Akten [sowie nach dem Brand angelegten Akten der Justizkanzlei, N.R.] über das Amtsgericht Meppen Ende des 19. Jahrhunderts (meist 1894) in das Staatsarchiv gelangt." (1)
Als Findmittel diente bislang ein wohl kurz nach dem Stadtbrand 1849 angelegtes, vom Staatsarchiv um wenige Blätter ergänztes Aktenregister. Der Bestand wurde jetzt neu verzeichnet und das Register als Nummer 82 eingefügt. Bei der Justizkanzlei Haselünne begonnene, aber vom Obergericht Meppen abgeschlossene Verfahren wurden hier belassen, einzelne
Bestandsgeschichte: ausschließlich in Meppen entstandene Vorgänge aber dem Bestand Rep 934 beigefügt.
Trotz der brandbedingten Lücken enthält der Bestand, insbesondere unter den Generalakten, einiges Material über die Stimmung des Revolutionsjahrs 1848 im Emsland. Großenteils erst späteren Datums sind die Zivilprozesse, die meist typische ländliche Konflikte zum Gegenstand haben und häufig bis zum Oberappellationsgericht Celle (vgl. Rep 921) geführt wurden.
Osnabrück, im Juli 2004 Dr. Nicolas Rügge
(1) H.-G. Borck, Justizkanzlei Haselünne, in: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Osnabrück, Göttingen 1978, S. 288
Bestandsgeschichte: f.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Das Gericht war Appellationsinstanz für die vier herzoglichen Mediatämter sowie für das Patrimonialgericht Papenburg ..., ferner erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand, soweit diese nicht überhaupt von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen waren und der Justizkanzlei Osnabrück unterstanden; es war außerdem Justizstelle in peinlichen Sachen nach Voruntersuchung durch das Kriminalamt Meppen. Dem Gericht war ebenso wie den anderen Justizkanzleien ein Pupillenkollegium [für Vormundschaftssachen] angeschlossen.
1852 wurde die Justizkanzlei Haselünne aufgehoben; ihr Gerichtssprengel wurde vom neugebildeten Obergericht Meppen [Rep 934] übernommen ... Die Akten ... sind größtenteils beim Brande der Stadt Haselünne im Jahre 1849 verlorengegangen. Die wenigen übriggebliebenen Bände wurden 1852 dem Obergericht Meppen übergeben und sind zusammen mit dessen Akten [sowie nach dem Brand angelegten Akten der Justizkanzlei, N.R.] über das Amtsgericht Meppen Ende des 19. Jahrhunderts (meist 1894) in das Staatsarchiv gelangt." (1)
Als Findmittel diente bislang ein wohl kurz nach dem Stadtbrand 1849 angelegtes, vom Staatsarchiv um wenige Blätter ergänztes Aktenregister. Der Bestand wurde jetzt neu verzeichnet und das Register als Nummer 82 eingefügt. Bei der Justizkanzlei Haselünne begonnene, aber vom Obergericht Meppen abgeschlossene Verfahren wurden hier belassen, einzelne
Bestandsgeschichte: ausschließlich in Meppen entstandene Vorgänge aber dem Bestand Rep 934 beigefügt.
Trotz der brandbedingten Lücken enthält der Bestand, insbesondere unter den Generalakten, einiges Material über die Stimmung des Revolutionsjahrs 1848 im Emsland. Großenteils erst späteren Datums sind die Zivilprozesse, die meist typische ländliche Konflikte zum Gegenstand haben und häufig bis zum Oberappellationsgericht Celle (vgl. Rep 921) geführt wurden.
Osnabrück, im Juli 2004 Dr. Nicolas Rügge
(1) H.-G. Borck, Justizkanzlei Haselünne, in: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Osnabrück, Göttingen 1978, S. 288
Bestandsgeschichte: f.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ
Hierarchie
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- Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik)
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- 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung (Tektonik)
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