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Verordnung: Anweisung an alle Landwirte in Rheinhessen, wie diese sich zu verhalten haben und was für Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn sich unter den Rindviehbeständen die so genannte Knochenbrüchigkeit zeigt
Verordnung: Anweisung an alle Landwirte in Rheinhessen, wie diese sich zu verhalten haben und was für Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn sich unter den Rindviehbeständen die so genannte Knochenbrüchigkeit zeigt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> T Landwirtschaft >> T.5 Tierzucht und Tierschutz, Viehkrankheiten und -handel
Darmstadt, 1837 Juni 28
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.