Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Nachlaß der Gertrud Jurens. Die Appellaten sind Kinder aus deren Ehe mit Heinrich Forst, die Appellanten stammen aus einer späteren Ehe mit Wilhelm Tröster. Sie erklären, obwohl sich beide Seiten verpflichtet hätten, den von gewählten Schiedsmännern gefällten Spruch ohne Rechtsmittel anzuerkennen, hätten die Appellaten dennoch dagegen appelliert. Sie halten daher das von den Räten gefällte Urteil, durch das der Schiedsspruch in verschiedenen Punkten abgeändert wurde, für nichtig. Sie suchen nachzuweisen, daß die Änderungen unberechtigt seien. Die Appellaten dagegen erklären, Heinrich Forst sei vor Abschluß des Schiedsverfahrens gestorben, und seine minderjährigen Kinder hätten keinen ordentlichen Vormund erhalten. Da sie nicht angemessen vertreten gewesen seien, sei der Schiedsspruch in sich nichtig. Sie erheben zudem Einwände gegen das Zustandekommen und Verfahren der Schiedskommission. Strittig war ein Leibzuchtanspruch der Mutter an den Gütern des Heinrich Forst, wobei dessen Tod in Relation zu dem seines Vaters und die Auswirkungen des Eingehens einer 2. Ehe strittig waren. Weiterhin waren strittig die Umstände des Wiederaufbaus eines abgebrannten Hauses in Düren am Hönermarkt. Die Appellanten erklären, ihre Mutter habe den Aufbau auf landesherrlichen Befehl durchführen müssen und dazu Gelder, die sie als Vormünderin ihrer Kinder verwaltet habe, verwandt. Die Appellaten gehen dagegen von einem freiwilligen Aufbau aus, demnach sei das Gebäude ihnen als Besitzern des Grundstükkes geschenkt worden. Ferner sind eine Erstattung der Hausmiete und 200 Tlr. Heiratsgeld strittig.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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