Kammer Dessau (Bestand)
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Z 47 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.02. Anhalt-Dessau (1603/06 - 1848)
1653 (1690) 1712 - 1870
Findhilfsmittel: Findbuch 2010 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Rentkammern zur Verwaltung der Finanzen lassen sich in Anhalt erst nach 1540 nachweisen. Ihnen stand ein Rentmeister vor, dessen Tätigkeit sich auf die Verwaltung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Hofes und des Landes erstreckte.
Das Steuerwesen war eine gemeinschaftliche Angelegenheit aller vier anhaltischen Teilfürstentümer und gehörte nicht zum Ressort der Rentkammer, sondern der Landrentei.
Im 17. Jahrhundert hatte sich das Kammerkollegium neben der Regierung als Oberbehörde etabliert. Eine Trennung zwischen den Privateinkünften des Fürsten und der Landeseinnahmen erfolgte erst 1867. Das Forst- und Hofamt sowie die Zentralverwaltung der Ämterkassen waren der Rentkammer angegliedert.
Neben dem Rechnungswesen gehörte zu den Funktionen der Rentkammer auch die Aufsicht über das Bauwesen, die Feuerpolizei und die Oberaufsicht über die fürstlichen Vorwerke und Domänen.
Vom Ende des 17. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Rentkammer, ab 1833 Kammer mehreren Reorganisationen unterzogen, die u.a. zur Verselbstständigung des Forstamtes als Fachbehörde führte. Der Rentkammer wurden die 1728 eingerichtete Rechenkammer, die Akziseämter und die Polzeibehörden nachgeordnet.
Zum 1.1.1833 wurde die Rechnungskammer dem Herzog unmittelbar unterstellt und der Kammer als oberster Verwaltungsbehörde die Grenzkommission, die Steuerdirektion und die Direktion des Zerbster Zucht- und Zwangsarbeitshauses eingegliedert und die Armen- und Arbeitskommission, die Medizinalkommission sowie das Bauamt für die zum Kammerressort gehörenden Bauangelegenheiten untergeordnet.
Die Kammer gliederte sich nunmehr in drei Abteilungen: 1. des Innern und der Polizei, 2. der Domänendirektion und 3. der Steuerdirektion.
Im Zuge der bürgerlichen Revolution von 1848 erfolgte eine Vereinigung des Oberjäger- und des Oberforstamtes, der Rechnungskammer und der Kommission zur Verwaltung des Schuldenwesens mit der Kammer. Die bisher von der Landesregierung bearbeiteten Verwaltungssachen (u.a.: Landesbrandkasse, Kommunalaufsicht, Innungsangelegenheiten, israelitische Gemeindesachen) fielen an die Kammer.
Im Juni 1848 wurde sie in eine "Herzogliche Regierung" umbenannt und in die Abteilung für die Finanzen, die Abteilung des Innern und der Polizei sowie die Abteilung für Domänen und Forsten gegliedert.
Bestandsinformationen: Akten der Kammer Dessau gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Dessau 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 vorliegt.
Weitere Kammerakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Anhaltischen Finanzdirektion Dessau und aus der herzoglichen Hofverwaltung an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben, die nach sachlichen Aspekten zunächst den provenienzübergreifenden Beständen "Domänenakten" und "Hof-Domänen-Kammer Dessau" zugeordnet worden sind. Im Zuge einer Neubearbeitung 1998/99 und 2008 wurden daraus Provenienzbestände gebildet und neu klassifiziert.
Einzelne Akten der Kammer Dessau, die bis Ende des Zweiten Weltkriegs bei den Nachfolgebehörden verblieben waren, wurden nach 1945 vom Stadtarchiv Dessau aus den zerstörten Behördengebäuden gesichert und 1996 durch das Landesarchiv Oranienbaum übernommen.
Eine abschließende Bearbeitung des vorliegenden Bestandes - einschließlich der Verzeichnung und Einordnung von Nachträgen und Erstellung eines endgültigen Findbuchs - erfolgte iim Jahr 2010.
Registraturbildner: Rentkammern zur Verwaltung der Finanzen lassen sich in Anhalt erst nach 1540 nachweisen. Ihnen stand ein Rentmeister vor, dessen Tätigkeit sich auf die Verwaltung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Hofes und des Landes erstreckte.
Das Steuerwesen war eine gemeinschaftliche Angelegenheit aller vier anhaltischen Teilfürstentümer und gehörte nicht zum Ressort der Rentkammer, sondern der Landrentei.
Im 17. Jahrhundert hatte sich das Kammerkollegium neben der Regierung als Oberbehörde etabliert. Eine Trennung zwischen den Privateinkünften des Fürsten und der Landeseinnahmen erfolgte erst 1867. Das Forst- und Hofamt sowie die Zentralverwaltung der Ämterkassen waren der Rentkammer angegliedert.
Neben dem Rechnungswesen gehörte zu den Funktionen der Rentkammer auch die Aufsicht über das Bauwesen, die Feuerpolizei und die Oberaufsicht über die fürstlichen Vorwerke und Domänen.
Vom Ende des 17. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Rentkammer, ab 1833 Kammer mehreren Reorganisationen unterzogen, die u.a. zur Verselbstständigung des Forstamtes als Fachbehörde führte. Der Rentkammer wurden die 1728 eingerichtete Rechenkammer, die Akziseämter und die Polzeibehörden nachgeordnet.
Zum 1.1.1833 wurde die Rechnungskammer dem Herzog unmittelbar unterstellt und der Kammer als oberster Verwaltungsbehörde die Grenzkommission, die Steuerdirektion und die Direktion des Zerbster Zucht- und Zwangsarbeitshauses eingegliedert und die Armen- und Arbeitskommission, die Medizinalkommission sowie das Bauamt für die zum Kammerressort gehörenden Bauangelegenheiten untergeordnet.
Die Kammer gliederte sich nunmehr in drei Abteilungen: 1. des Innern und der Polizei, 2. der Domänendirektion und 3. der Steuerdirektion.
Im Zuge der bürgerlichen Revolution von 1848 erfolgte eine Vereinigung des Oberjäger- und des Oberforstamtes, der Rechnungskammer und der Kommission zur Verwaltung des Schuldenwesens mit der Kammer. Die bisher von der Landesregierung bearbeiteten Verwaltungssachen (u.a.: Landesbrandkasse, Kommunalaufsicht, Innungsangelegenheiten, israelitische Gemeindesachen) fielen an die Kammer.
Im Juni 1848 wurde sie in eine "Herzogliche Regierung" umbenannt und in die Abteilung für die Finanzen, die Abteilung des Innern und der Polizei sowie die Abteilung für Domänen und Forsten gegliedert.
Bestandsinformationen: Akten der Kammer Dessau gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Dessau 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 vorliegt.
Weitere Kammerakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Anhaltischen Finanzdirektion Dessau und aus der herzoglichen Hofverwaltung an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben, die nach sachlichen Aspekten zunächst den provenienzübergreifenden Beständen "Domänenakten" und "Hof-Domänen-Kammer Dessau" zugeordnet worden sind. Im Zuge einer Neubearbeitung 1998/99 und 2008 wurden daraus Provenienzbestände gebildet und neu klassifiziert.
Einzelne Akten der Kammer Dessau, die bis Ende des Zweiten Weltkriegs bei den Nachfolgebehörden verblieben waren, wurden nach 1945 vom Stadtarchiv Dessau aus den zerstörten Behördengebäuden gesichert und 1996 durch das Landesarchiv Oranienbaum übernommen.
Eine abschließende Bearbeitung des vorliegenden Bestandes - einschließlich der Verzeichnung und Einordnung von Nachträgen und Erstellung eines endgültigen Findbuchs - erfolgte iim Jahr 2010.
Laufmeter: 8.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ