Verordnung: Um das heimliche Auswandern von Soldaten und Militärdienstpflichtigen zu unterbinden, dürfen konzessionierte Agenten Überfahrtsverträge nur ausstellen, wenn ein besonderer Nachweis über die betreffende Person vorliegt, dass mit Rücksicht auf die Militärdienstpflicht kein Hindernis besteht