Gotthard und Johann von Brachelen bekunden, dass sie bei den Schöffen zu Garzweiler einen Kuntschaff über eine gegen den Ritter Heinrich Huhn v.d. Pesche ausgestellte Urkunde eingeholt und dazu nachträglich ihren Consens erteilt haben (willebrieff). D. des zweyten daghes in dem Apryll.Siegel des Ausstellers.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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