Appellation wegen Anrufung des falschen Gerichts. 1575 soll Anton von Eltz mit 50 - 60 Männern gewaltsam in das Schloß Vettelhoven (Erzstift Köln, Vogtei Ahrweiler) eingedrungen sein, die Appellatin beschimpft und hinausgeworfen, die Diener verjagt und das Haus geplündert haben. Nachdem die vom Erzbischof von Köln befohlene Restitution nicht erfolgte, wandten die Appellaten sich 1591 an das RKG, dann 1593, obwohl vom RKG noch keine Entscheidung vorlag, an das Hofgericht in Köln. Die Appellanten fordern die Kassation der Kölner Entscheidung, da nur an einem Gericht, nämlich am RKG verhandelt werden dürfe; die eltzischen Kinder seien der kaiserlichen Majestät immediat unterworfen.
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Appellation wegen Anrufung des falschen Gerichts. 1575 soll Anton von Eltz mit 50 - 60 Männern gewaltsam in das Schloß Vettelhoven (Erzstift Köln, Vogtei Ahrweiler) eingedrungen sein, die Appellatin beschimpft und hinausgeworfen, die Diener verjagt und das Haus geplündert haben. Nachdem die vom Erzbischof von Köln befohlene Restitution nicht erfolgte, wandten die Appellaten sich 1591 an das RKG, dann 1593, obwohl vom RKG noch keine Entscheidung vorlag, an das Hofgericht in Köln. Die Appellanten fordern die Kassation der Kölner Entscheidung, da nur an einem Gericht, nämlich am RKG verhandelt werden dürfe; die eltzischen Kinder seien der kaiserlichen Majestät immediat unterworfen.
AA 0627, 1551 - E 346/1223
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1606 - 1626 (1593 - 1621)
Enthaeltvermerke: Kläger: Vormünder der Erben des kurfürstl. trier. Erbmarschalls und köln. Rats Anton von Eltz zu Eltz Beklagter: Eva Hürt von Schöneck, Witwe des Bernhardt von Metternich zu Vettelhoven, ihr Sohn Emundt und der frühere Vormund ihres Sohnes Eberhard Ketzgen zu Geretshoven Prokuratoren (Kl.): Dr. Walter Aach [1604] 1606 - Dr. Werner Bontz 1613 - Dr. Johann Friedrich Haugk 1616 - Dr. Christian Schröder 1616 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Hans Jakob Kolblin 1607 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurfürstl. Kommissare des Hofgerichts Köln 1593 - 2. RKG 1606 - 1626 (1593 - 1621) Beschreibung: 2 Bde., 6,5 cm, 181 Bl.; Bd. I: 2 cm, 50 Bl., lose; Q 1 - 22, außer Q 7* und 16*; Bd. II (Vorakten, vorgesehen als Q 7): 4,5 cm, 131 Bl., gebunden. Der Prozeß Ketzgen als Metternichscher Vormund ./. Anton von Eltz RKG (M 915/2450) wurde nach Koblenz abgegeben.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:34 MESZ