Appellation wegen Anrufung des falschen Gerichts. 1575 soll Anton von Eltz mit 50 - 60 Männern gewaltsam in das Schloß Vettelhoven (Erzstift Köln, Vogtei Ahrweiler) eingedrungen sein, die Appellatin beschimpft und hinausgeworfen, die Diener verjagt und das Haus geplündert haben. Nachdem die vom Erzbischof von Köln befohlene Restitution nicht erfolgte, wandten die Appellaten sich 1591 an das RKG, dann 1593, obwohl vom RKG noch keine Entscheidung vorlag, an das Hofgericht in Köln. Die Appellanten fordern die Kassation der Kölner Entscheidung, da nur an einem Gericht, nämlich am RKG verhandelt werden dürfe; die eltzischen Kinder seien der kaiserlichen Majestät immediat unterworfen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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