Notarieller Vertrag zwischen dem Kaufmann Gustav Hardt zu Duisburg als General- und Spezialbevollmächtigter seiner Eltern, der zu Duisburg wohnenden Ehegatten Kaufmann Engelbert Hardt und Clara Caroline Catharine geb. Hardt, die an der Oberstraße das Haus Nr. 539 besitzen, und den Eheleuten Restaurateur Peter Berghausen und Anna geb. Waldeyer als Besitzer des Nebenhauses Nr. 540 wegen der Einbeziehung einer auf dem Grundstück der Eheleute Hardt stehenden Mauer in einen Anbau am Hause der Eheleute Berghausen. Notar: Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: der Posthalter Carl Sinell und der Baumseister August Kersten. Hierzu: 1) Die Eheleute Kaufmann Engelbert Hardt und Clara Caroline Catharine geb. Hardt ernennen ihren Sohn, den Kaufmann Gustav Hardt, zu ihrem Generalbevollmächtigten in allen bürgerlichen Geschäften. Notar: Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: der Gärtner Wilhelm Küpper und der Faßbinder Johann Montenbruck. 2) Hypothekenschein vom 30.3.1852.