Lipfried (Lipfridt) Volland von Vollandsegg, Stadtammannn, und Melchior Lächler, des Rates, beide derzeit verordnete Pfleger des Seelhauses zu Ravensburg, beurkunden, dass sich Hans Mürs zu Danketsweiler, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Konrad Mürs und der Anna Sigk, um 3 fl örtlicher Währung, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und des Seelhauses Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer künftigen Amtsnachfolger sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich sich aller Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, die sie "sollicher leibaigenschaft halben von bemelts seelhaus wegen bisher zu ime, oder hinfüro ... zu ... seinem leib, hab vnd güetern haben vnd überkommen möchten", und stellen ihm frei, neue Eigenschaft, Bürgerrecht, Schutz und Schirm anzunehmen, wo er will, ohne dass er von ihrer Seite irgendwelche Behinderung zu gewärtigen hat.
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Lipfried (Lipfridt) Volland von Vollandsegg, Stadtammannn, und Melchior Lächler, des Rates, beide derzeit verordnete Pfleger des Seelhauses zu Ravensburg, beurkunden, dass sich Hans Mürs zu Danketsweiler, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Konrad Mürs und der Anna Sigk, um 3 fl örtlicher Währung, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und des Seelhauses Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer künftigen Amtsnachfolger sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich sich aller Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, die sie "sollicher leibaigenschaft halben von bemelts seelhaus wegen bisher zu ime, oder hinfüro ... zu ... seinem leib, hab vnd güetern haben vnd überkommen möchten", und stellen ihm frei, neue Eigenschaft, Bürgerrecht, Schutz und Schirm anzunehmen, wo er will, ohne dass er von ihrer Seite irgendwelche Behinderung zu gewärtigen hat.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3185
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1586 Februar 21
13,3 x 30,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Seelhaus zu Ravensburg
Empfänger: Hans Mürs
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, stark beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Hans Mürs
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, stark beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Lächler, Melchior
Mürs, Hans
Mürs, Konrad
Sigk, Anna
Volland von Vollandseck, Lipfried; Stadtammann
Danketsweiler : Hasenweiler, Horgenzell RV
Ravensburg RV; Seelhaus
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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