Der öffentliche Notar Lorenz Bergmann bekennt, dass er auf Wunsch des Klerikers Johann Fabri von Holzheim ("Holczhain") [Lkr. Neu-Ulm] ein Transsumpt von zwei unverdächtigen Urkunden, die dieser ihm vorgelegt hat, angefertigt hat. Es handelt sich dabei um eine Urkunde der Gebrüder Johann und Wilhelm Ehinger vom 8. August 1410 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1102] über die Stiftung einer ewigen Messe im Dominikanerkloster in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] durch ihren verstorbenen Vater Ulrich Ehinger sowie um eine Urkunde Papst Bonifaz IX. vom 25. Mai 1401 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1103] über die Bestätigung dieser Stiftung durch den Papst.
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Der öffentliche Notar Lorenz Bergmann bekennt, dass er auf Wunsch des Klerikers Johann Fabri von Holzheim ("Holczhain") [Lkr. Neu-Ulm] ein Transsumpt von zwei unverdächtigen Urkunden, die dieser ihm vorgelegt hat, angefertigt hat. Es handelt sich dabei um eine Urkunde der Gebrüder Johann und Wilhelm Ehinger vom 8. August 1410 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1102] über die Stiftung einer ewigen Messe im Dominikanerkloster in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] durch ihren verstorbenen Vater Ulrich Ehinger sowie um eine Urkunde Papst Bonifaz IX. vom 25. Mai 1401 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1103] über die Bestätigung dieser Stiftung durch den Papst.
A Urk., 1104
485 / 1
428
428
A Urk. A Urkunden
A Urkunden
1414 Oktober 5.
Archivale
Sprache: Lat. und Deutsch
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Lorenz Bergmann, öffentlicher Notar
Siegler: Der Notar mit seinem Signet
Bürgen/Zeugen: Zeugen: Johann Selmann, Altarist in der Kapelle des Dominikanerklosters, Johann Röser, Altarist im Ulmer Münster, und der Akoluth Johann Fabri von Asperg ("Asperga") [Asperglen Gde. Rudersheim/Rems-Murr-Kreis]
Kanzleivermerke: H 1 num. 145 (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Gezeichnetes Signet des Notars mit Unterschrift; gut erhalten
Rückvermerke: Inhaltsangaben (16. und 17. Jh.)
Anmerkungen: Beiliegend eine unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 18. Jh.
Datum: 1414, ... quinta die mensis octobris, ... in domo mea propria Johannis Holczhain oppidi Vlmensis ...
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Lorenz Bergmann, öffentlicher Notar
Siegler: Der Notar mit seinem Signet
Bürgen/Zeugen: Zeugen: Johann Selmann, Altarist in der Kapelle des Dominikanerklosters, Johann Röser, Altarist im Ulmer Münster, und der Akoluth Johann Fabri von Asperg ("Asperga") [Asperglen Gde. Rudersheim/Rems-Murr-Kreis]
Kanzleivermerke: H 1 num. 145 (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Gezeichnetes Signet des Notars mit Unterschrift; gut erhalten
Rückvermerke: Inhaltsangaben (16. und 17. Jh.)
Anmerkungen: Beiliegend eine unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 18. Jh.
Datum: 1414, ... quinta die mensis octobris, ... in domo mea propria Johannis Holczhain oppidi Vlmensis ...
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:15 MESZ
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