Österreich I - 2. Folge: Die bedrängte Republik
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 23 R140148/101
J 25_R039_222
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 23 J 25 Sammlung Knilli: Ton- und Filmdokumente
J 25 Sammlung Knilli: Ton- und Filmdokumente >> Filmdokumente >> Dokumentarfilme
1987
Enthält:
Eine Dokumentation von Hugo Portisch und Sepp Riff
Produktion: ORF, 1987
Inhalt:
Der zweite Teil von Hugo Portischs und Sepp Riffs großer Dokumentationsreihe in der Neubearbeitung von ORF III behandelt die Zeitspanne von der Ausrufung der Republik Deutschösterreich bis hin zum Friedensvertrag von Saint Germain und den Volksabstimmungen in Kärnten und dem Burgenland.
Wien am 12.11.1918: Auf der Parlamentsrampe wird die Republik ausgerufen. Gleich darauf brechen Unruhen aus, Schüsse fallen, rote Fahnen werden gehisst. Schon bei ihrer Einführung ist die Demokratie in dem jungen Staat gefährdet. Doch eine Räterepublik kann verhindert werden.
Neben der Unklarheit, ob sich die Demokratie in dieser Krisenzeit halten kann, herrscht ebenfalls Unklarheit, welches Gebiet der Staat haben soll. Die provisorische Regierung beansprucht alle deutschsprachigen Gebiete der ehemaligen Monarchie. Die meisten dieser Gebiete werden auch von anderen Nachfolgestaaten beansprucht, wie zum Beispiel die Untersteiermark. In manchen Gegenden wie Kärnten regt sich starker Widerstand.
Der Vertrag von Versailles bringt schlussendlich Klarheit über die Grenzen Österreichs. Ansonsten bringt der Vertrag kaum Gutes für Österreich. Der Anschluss an das Deutsche Reich wird verboten, Österreich verliert endgültig sämtliche beanspruchten deutschsprachigen Gebiete wie Südtirol, Teile Böhmens und Mährens und muss hohe Reparationszahlungen leisten. Das ohnehin schon an wirtschaftlicher Not leidende junge Österreich hat also noch einen langen schweren Weg vor sich. (orf.at)
Eine Dokumentation von Hugo Portisch und Sepp Riff
Produktion: ORF, 1987
Inhalt:
Der zweite Teil von Hugo Portischs und Sepp Riffs großer Dokumentationsreihe in der Neubearbeitung von ORF III behandelt die Zeitspanne von der Ausrufung der Republik Deutschösterreich bis hin zum Friedensvertrag von Saint Germain und den Volksabstimmungen in Kärnten und dem Burgenland.
Wien am 12.11.1918: Auf der Parlamentsrampe wird die Republik ausgerufen. Gleich darauf brechen Unruhen aus, Schüsse fallen, rote Fahnen werden gehisst. Schon bei ihrer Einführung ist die Demokratie in dem jungen Staat gefährdet. Doch eine Räterepublik kann verhindert werden.
Neben der Unklarheit, ob sich die Demokratie in dieser Krisenzeit halten kann, herrscht ebenfalls Unklarheit, welches Gebiet der Staat haben soll. Die provisorische Regierung beansprucht alle deutschsprachigen Gebiete der ehemaligen Monarchie. Die meisten dieser Gebiete werden auch von anderen Nachfolgestaaten beansprucht, wie zum Beispiel die Untersteiermark. In manchen Gegenden wie Kärnten regt sich starker Widerstand.
Der Vertrag von Versailles bringt schlussendlich Klarheit über die Grenzen Österreichs. Ansonsten bringt der Vertrag kaum Gutes für Österreich. Der Anschluss an das Deutsche Reich wird verboten, Österreich verliert endgültig sämtliche beanspruchten deutschsprachigen Gebiete wie Südtirol, Teile Böhmens und Mährens und muss hohe Reparationszahlungen leisten. Das ohnehin schon an wirtschaftlicher Not leidende junge Österreich hat also noch einen langen schweren Weg vor sich. (orf.at)
1'31
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Sammlung Knilli
Bild-/Tonträger: Kopie von VHS
Bild-/Tonträger: Kopie von VHS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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