Militärbevollmächtigter in Berlin (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Behörden und Formationen >> Kriegsministerium und ihm unterstellte Behörden und Formationen >> Unterstellte Behörden und Formationen
1871-1920
Inhalt und Bewertung
Von 1867 bis 1920 entsandte Württemberg Militärbevollmächtigte nach Berlin. Sie unterstanden dem Kriegsministerium, waren der württ. Gesandtschaft in Berlin als Militärattachés zugeordnet und hatten die preußischen Militäreinrichtungen und die allgemeine Militärpolitik zu beobachten und darüber nach Württemberg zu berichten. Zugleich waren sie stellvertretende Bevollmächtigte Württembergs zum Bundesrat und Mitglied der Reichs-Rayon-Kommission. Mit Ausbruch des Weltkriegs 1914 übersiedelte der Militärbevollmächtigte in das Große Hauptquartier, um dort vor allem die Interessen Württembergs beim Kaiser als Bundesfeldherrn und bei der Obersten Heeresleitung wahrzunehmen. Für Berlin wurde daher ein stellvertretender Militärbevollmächtigter ernannt, dessen Dienststelle 1917 erneut die Bezeichnung Militärbevollmächtigter in Berlin erhielt, 1918 aber - kurz vor der Rückkehr des württ. Militärbevollmächtigten im Hauptquartier nach Berlin - aufgelöst wurde. Der Bestand enthält nur Reste des Schriftguts beider Dienststellen, da beide Militärbevollmächtigten fast alle ihre Unterlagen im November 1918 im Großen Hauptquartier bzw. im März 1920 in Berlin verbrennen ließen.
1. Zur Geschichte der Württembergischen Militärbevollmächtigen: Von 1867 bis 1920 entsandte Württemberg Militärbevollmächtigte nach Berlin, die der dortigen württembergischen Gesandtschaft als Militärattachés beigeordnet waren. Als solche hatten die Militärbevollmächtigten (1867-1885 Generalleutnant Wilhelm v. Faber du Faur; 1885-1886 Oberst Ferdinand Graf v. Zeppelin; 1886-1888 Oberstleutnant Alfred v. Sick; 1888-1892 Oberstleutnant Adolf v. Neidhardt; 1892-1900 Generalleutnant Hermann Freiherr v. Watter; 1900-1903 General Otto v. Marchtaler; 1903-1911 Generalleutnant Eugen v. Dorrer; seit 1911 Generalleutnant Friedrich v. Graevenitz) die preußischen Militäreinrichtungen und die allgemeine Militärpolitik zu beobachten und darüber nach Württemberg zu berichten; zugleich waren sie stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrat und Mitglied der Reichs-Rayon-Kommission. Mit Ausbruch des Weltkriegs 1914-1918 wurde der damalige Militärbevollmächtigte, v. Graevenitz,von Berlin zum mobilen Stab des preußischen Kriegsministeritns im Großen Hauptquartier (in Kreuznach und Spa) kommandiert, dem er bis zum 5.7.1918 angehörte. Ihm folgte am 10.7.1918 als Militärbevollmächtigter im Großen Hauptquartier Oberst Max Holland, der am 15.2.1919 von der Armee nach Württemberg zurückkehrte. In Berlin hatte unterdessen Generalmajor Georg v. Faber du Faur seit 24.8.1914 als stelivertretender Militärbevollmächtigter und seit 11.11.1914 als stelivertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat die Aufgaben des im Großen Hauptquartier weilenden Militärbevollinächtigten wahrgenommen. Zu noch unbekannter Zeit (wahrscheinlich im November 1917) erhielt diese Berliner Dienststelle erneut die Bezeichnung " Württembergischer Militärbevollmächtigter in Berlin"' so dass Württemberg nun zwei Militärbevollmächtigte (im Großen Hauptquartier und in Berlin ) besaß. Während die Mobilmachung des Generalmajors v. Faber du Faur als Militärbevollmächtigter in Berlin am 7.12.1918 ohne Ernennung eines Nachfolgers aufgehoben wurde, folgte dem Militärbevollmächtigten im Großen Hauptquartier, Oberst Holland,am 17.2.1919 Generalmjor Theodor Renner. Dieser führte wieder die Bezeichnung "Württembergischer Militärbevollmächtigter in Berlin" und vertrat in Berlin die militärischen Interessen Württembergs bis zur Abwicklung des alten Heeres.
2. Zur Geschichte des Bestandes: Nach den Unterlagen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (E 61 Bü 583; M 400/1 Bü 73, 472, 486 und 552) verließ Oberst Holland nach Ausbruch der Novemberrevolution 1918 das Große Hauptquartier in Spa und ließ vor seiner Abreise auf Veranlassung der Obersten Heeresleitung sämtliche Akten und Druckvorschriften des Württembergischen Militärbevollmächtigten im Großen Hauptquartier verbrennen. Von der Vernichtung ausgenommen blieben nur die Brieftagebücher, die kurz danach dem Militärbevollmächtigten in Berlin übergeben wurden, und einige Akten über Personalangelegenheiten von Offizieren, die nach dem Januar 1919 z. T. an das Militärkabinett in Berlin und von dort ins Reichsarchiv, z. T. ins Reichswehrministerium gelangt sein sollen. Auch das Schriftgut des Militärbevollmächtigten in Berlin ist nur in Resten erhalten. "Die in Belin vorhandenen Akten und zwar a) die aus der Zeit vor dem Kriege, b) die während des Krieges bei der Dienststelle "Württembergischer Militärbevollmächtigter in Berlin", c) einige nach der Revolution entstandenen Akten wurden von General Renner gesichtet und im März 1920 unmittelbar vor Auflösung der Dienststelle verbrannt, ebenso die Druckschriften. Her General Renner ging hierbei von dem Grundsatz aus, dass die meiste Akten nur Entwürfe und Konzepte darstellen, deren Originale sich bei den beteffenden Dienststellen in Stuttgart befinden. Wenige Akten älteren Datums, die noch von Wert erschienen, wurden mit ablaufende Post dem württembergischen Heeresabwicklungsamt übersandt, einige Akten, die sich auf noch laufende Dienstangelegenheiten bezogen, wie Bebenhäuser Convention, Reichsrayonkommision, Neubildung des Heeres betreffend, wurden der Württembergischen Gesandtschaft übergeben" (E 61 Bü 583). Da 1921 die Württembergische Gesandtschaft mit Einschluss von 57 Gesohäftstagebüchern insgesamt 87 Aktenbände der Militärbevollmächtigten verwahrte, der Bestand M 10 aber einschließlich der Geschäftstagebücher insgesamt 99 Nummern umfasst, ist es sehr wahrscheinlich, dass die 1920 ans Heeresabwicklungsamt abgegebenen Akten heute zum Bestand gehören, auch wenn sich das im einzelnen nicht nachweisen läßt. Zum größten Teil besteht dieser Bestand jedoch aus jenen Amtsbüchern und Akten, die 1920 vom Militärbevollmächtigten der Württembergischen Gesandtschaft in. Berlin übergeben worden sind. Schon 1921 bemühte sieh die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart um den Erwerb dieses Schriftguts; die Württembergische Gesandtschaft benötigte es jedoch damals z. T. noch für laufende Angelegenheiten und übersandte es erst im Juli 1936 in zwei Kisten der Reichsarchivzweigstelle, die kurz zuvor erneut um ihre Abgabe gebeten hatte. Hinzu kamen im November 1940 die Geschäftstagebücher (57 Bände) der Württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin und im Großen Hauptquartier sowie ein Meldebuch und zwei weitere Aktenbände. Diese Archivalien waren im Oktober 1937 von der Vertretung Württembergs in Berlin der Archivdirektion Stuttgart übersandt und von dieser - ohne die bei ihr zurückbehaltenen Unterlagen der Militärbevollmächtigten in ihrer Eigenschaft als Bundesratsbevollmächtigte - dem Heeresarchiv Stuttgart überlassen worden.
3. Zur Ordnung des Bestandes: Während das z. Zt. noch gültige, wohl um 1940/41 angefertigte Repertorium des Heeresarchivs Stuttgart die Akten des Bestandes ausführlich verzeichnet, sind hier die Geschäftetagebücher nur summarisch aufgenommen, obwohl sie bei dieser Gelegenheit geordnet und mit Signaturen versehen worden waren. Von einzelnen Änderungen abgesehen, wurde diese Ordnung jetzt im wesentlichen beibehalten. Wegen des engen Zusammenhangs beider Provenienzen und aus praktischen Gründen blieben die Geschüftstagebücher des Württembergischen Nilitärbevollmächtigten im Großen Hauptquartier mit jenen der Württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin vereinigt. Die Verzeichnung der Geschäftstagebücher (57 Bände; 0,45 lfd. m) besorgte 1972 der Vertragsangesteilte Westenfelder unter der Aufsicht von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer, der auch das vorliegende Repertorium fertigstellte. Stuttgart, im April 1975 (Fischer)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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13.11.2025, 14:39 MEZ
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