Michel Huober, Ammann zu Inhart, bekundet, daß vor ihm, als er zu Einhart an gewöhnlicher Gerichtstatt das Gericht besetzt hatte, Hans Krieg, derzeit Müller zu Einhart, und seine ehel. Hausfrau Anna erschienen und durch ihren Fürsprech Ulrich Sluecken fragen Meßen, wie sie dem Hans Müller von Richenbach, dem sie um 40 rhein. Gulden die Mühle zu Einhart verkauft hätten, die Mühle in rechtlich unanfechtbarer Weise übergeben könnten. Nach Umfrage wird zu Recht erkannt, daß sie die Mühle vor Gericht mit Hand und Mund auflassen könnten, daß ihm jedoch die Nutzung bis Martini zustehen soll, damit er die Frucht von den Äckern ernten könne. Auf die weitere Umfrage des Hans Müller von Richenbach, vorgebracht durch seinen Fürsprech Cuonrat Suomerlob, ob man ihm eine Urkunde darüber geben, we sie ausstellen und wer sie besiegeln solle, wurde zu Recht erkannt, daß ihm von den Fürsprechen eine Urkunde ausgestellt und diese vom Ammann besiegelt werden sollte; falls dieser aber kein Siegel habe, so solle es der tun, "der den stab besetzte und entsatzte"
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Michel Huober, Ammann zu Inhart, bekundet, daß vor ihm, als er zu Einhart an gewöhnlicher Gerichtstatt das Gericht besetzt hatte, Hans Krieg, derzeit Müller zu Einhart, und seine ehel. Hausfrau Anna erschienen und durch ihren Fürsprech Ulrich Sluecken fragen Meßen, wie sie dem Hans Müller von Richenbach, dem sie um 40 rhein. Gulden die Mühle zu Einhart verkauft hätten, die Mühle in rechtlich unanfechtbarer Weise übergeben könnten. Nach Umfrage wird zu Recht erkannt, daß sie die Mühle vor Gericht mit Hand und Mund auflassen könnten, daß ihm jedoch die Nutzung bis Martini zustehen soll, damit er die Frucht von den Äckern ernten könne. Auf die weitere Umfrage des Hans Müller von Richenbach, vorgebracht durch seinen Fürsprech Cuonrat Suomerlob, ob man ihm eine Urkunde darüber geben, we sie ausstellen und wer sie besiegeln solle, wurde zu Recht erkannt, daß ihm von den Fürsprechen eine Urkunde ausgestellt und diese vom Ammann besiegelt werden sollte; falls dieser aber kein Siegel habe, so solle es der tun, "der den stab besetzte und entsatzte"
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 171
(Salem) Einhart E 2. Scat. Fasz. 3 Nr. 45; vgl. Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 260 S. 72 Nr. 45
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1479 Juni 3
Urkunden
Siegler: Wilhelm Gremlich von Hasenwiler
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel ab
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel ab
Gremlich, Wilhelm (I); zu Einhart
Huber, Michel; Amtmann zu Einhart
Krieg, Anna, Hausfrau
Krieg, Hans; Müller zu Einhart
Müller, Hans; (von Reichenbach), Müller zu Einhart
Slück, Ulrich
Sumerlob, Conrad; Einhart
Einhart, Ostrach SIG
Hasenweiler, Horgenzell RV
Hohentengen SIG
Reichenbach, Bad Schussenried BC
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:49 MESZ
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