Hiltprand Wielin von Winnenden, Ritter, entlässt seinen Eigenmann Hans Jäger zu Michelwinnaden (Winiden) gegen Zahlung von 10 fl rh, deren baren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft. Auch namens seiner Erben verzichtet der Aussteller auf sein Eigentum, seine Rechte, Ansprüche und Forderungen, die er bis heute an Jäger bzw. gegen denselben gehabt hat, und gesteht diesem ab sofort die freie Wahl von Wohnsitz, Obrigkeit und Bürgerrecht zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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