Gemeinschaften: Amt Nassau (dreiherrisch) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
350
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Altes Reich >> Gemeinschaften
Enthält: 164 Urkunden 1154 (wohl 1945 in Verlust geraten) 1158-1797
29,75 m Akten (1255-1384) 1414-1818, vorwiegend 17. und 18. Jh., meist über Amtsverwaltung, Kondominatsverhältnisse, adlige Gerichtsherren, Kriegslasten, Finanzwesen, Domänen, Mühlen, Steuern, Leibeigenschaft, Justizwesen, Kirche und Schule, Juden, Post, Handel, Gewerbe und Zünfte, Forst und Jagd, Bergbau und Hütten, Bauwesen, auch Straßenbau mit reichhaltigen Ortsakten. Darin: Amtsbeschreibungen 1631 ff., Bergbau 1625 ff. Die Rechnungen liegen in Abt. 351.
Bestandsgeschichte: In den aus den drei, zuletzt zwei Amtsregistraturen gebildeten Pertinenzbestand wurden im 19. Jh. in großem Umfang Akten fremder Provenienz, vor allem der Zentralbehörden von Nassau-Weilburg, Nassau-Idstein-Usingen und Nassau-Oranien, aber auch etwa der Abtei Arnstein eingemischt, von denen die oranischen Akten in die Abt. 172 zurückgenommen wurden. Der ebenfalls nach Pertinenz gebildete Urkundenbestand enthält auch die Urkunden für den Anteil am Vierherrischen und die Vogtei Ems und an weiteren Provenienzen Urkunden des Erzstifts Trier und von St. Kastor in Koblenz.
Geschichte des Bestandsbildners: Das um die Burg Nassau erwachsene Amt war seit der Landesteilung von 1255 gemeinsamer Besitz der walramischen und ottonischen Linie der Grafen von Nassau. Die walramische Hälfte wurde bald nach 1354 zwischen Nassau-Idstein und Nassau-Weilburg erneut aufgeteilt. Die Anteile wechselten mehrfach ihre Besitzer. Die Viertel von Nassau-Idstein-Wiesbaden und Nassau-Weilburg-Saarbrücken waren von 1605 bis 1629 vereinigt, dann jedoch erneut auf Nassau-Weilburg und Nassau-Idstein, später Nassau-Usingen, aufgeteilt, bis Nassau-Usingen 1781 den Weilburger Anteil durch Tausch an sich brachte. Die ottonische Hälfte gehörte 1303 bis 1374 Nassau-Hadamar, 1374 (bzw. 1394)-1607 Nassau-Dillenburg und von 1607-1806 Nassau-Diez, später Nassau-Oranien. Zum Dreiherrischen Amt Nassau gehörten die Gerichte: a) Nassau mit Bergnassau, Dienethal, Hömberg, Misselberg, Oberwies, Scheuern, Sulzbach und Untergutenau, b) Dausenau mit Bad Ems (Anteil), Kemmenau (Anteil), Mauch und Zimmerschied. Zum ottonischen, zuletzt oranischen Anteil gehörten der nassauische Anteil an der Vogtei Ems (s. Abt. 355) sowie anfangs und erneut seit 1780 das zeitweise zum Amt Diez verwiesene Obernhof.
Findmittel: Urkunden: Repertorium von Engelbert, 1963 (masch.)
Findmittel: Akten: Repertorium von Hagemann, 1894/95 (hs.)
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
29,75 m Akten (1255-1384) 1414-1818, vorwiegend 17. und 18. Jh., meist über Amtsverwaltung, Kondominatsverhältnisse, adlige Gerichtsherren, Kriegslasten, Finanzwesen, Domänen, Mühlen, Steuern, Leibeigenschaft, Justizwesen, Kirche und Schule, Juden, Post, Handel, Gewerbe und Zünfte, Forst und Jagd, Bergbau und Hütten, Bauwesen, auch Straßenbau mit reichhaltigen Ortsakten. Darin: Amtsbeschreibungen 1631 ff., Bergbau 1625 ff. Die Rechnungen liegen in Abt. 351.
Bestandsgeschichte: In den aus den drei, zuletzt zwei Amtsregistraturen gebildeten Pertinenzbestand wurden im 19. Jh. in großem Umfang Akten fremder Provenienz, vor allem der Zentralbehörden von Nassau-Weilburg, Nassau-Idstein-Usingen und Nassau-Oranien, aber auch etwa der Abtei Arnstein eingemischt, von denen die oranischen Akten in die Abt. 172 zurückgenommen wurden. Der ebenfalls nach Pertinenz gebildete Urkundenbestand enthält auch die Urkunden für den Anteil am Vierherrischen und die Vogtei Ems und an weiteren Provenienzen Urkunden des Erzstifts Trier und von St. Kastor in Koblenz.
Geschichte des Bestandsbildners: Das um die Burg Nassau erwachsene Amt war seit der Landesteilung von 1255 gemeinsamer Besitz der walramischen und ottonischen Linie der Grafen von Nassau. Die walramische Hälfte wurde bald nach 1354 zwischen Nassau-Idstein und Nassau-Weilburg erneut aufgeteilt. Die Anteile wechselten mehrfach ihre Besitzer. Die Viertel von Nassau-Idstein-Wiesbaden und Nassau-Weilburg-Saarbrücken waren von 1605 bis 1629 vereinigt, dann jedoch erneut auf Nassau-Weilburg und Nassau-Idstein, später Nassau-Usingen, aufgeteilt, bis Nassau-Usingen 1781 den Weilburger Anteil durch Tausch an sich brachte. Die ottonische Hälfte gehörte 1303 bis 1374 Nassau-Hadamar, 1374 (bzw. 1394)-1607 Nassau-Dillenburg und von 1607-1806 Nassau-Diez, später Nassau-Oranien. Zum Dreiherrischen Amt Nassau gehörten die Gerichte: a) Nassau mit Bergnassau, Dienethal, Hömberg, Misselberg, Oberwies, Scheuern, Sulzbach und Untergutenau, b) Dausenau mit Bad Ems (Anteil), Kemmenau (Anteil), Mauch und Zimmerschied. Zum ottonischen, zuletzt oranischen Anteil gehörten der nassauische Anteil an der Vogtei Ems (s. Abt. 355) sowie anfangs und erneut seit 1780 das zeitweise zum Amt Diez verwiesene Obernhof.
Findmittel: Urkunden: Repertorium von Engelbert, 1963 (masch.)
Findmittel: Akten: Repertorium von Hagemann, 1894/95 (hs.)
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
31,8 m (162 Urkunden; 29,75 m Akten)
Bestand
Literatur: Gensicke, Landesgeschichte, S. 399, 424/25, 430/31, 460-61.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ