Kaiser Ludwig bestätigt und erneuert den Bürgern der Stadt Nürnberg das von ihm selbst als König unter dem 5. Januar 1315 verliehene (inserierte) Privileg, dass sie in rein bürgerlichen Sachen nur vor dem kaiserlichen Schultheißen der Stadt Recht geben und nehmen sollen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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