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Dietrich von Thüngen und seine Ehefrau Katharina verkaufen Abt Berthold [Gunther], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg ihren halben Hof im Dorf Dettelbach (Tettelbach) bei der Pfarrkirche vor den Greden mit allen Zugehörungen und den aus diesem Hof verliehenen Zinslehen, die im einzelnen aufgelistet sind. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 238 rheinische Gulden erhalten. Sie übernehmen daher die Gewährleistung für den Verkauf und stellen den Käufern dafür Leonhard von Seinsheim zu Schernau und Kraft Zobel zu Heidingsfeld als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Würzburg. Der geben ist an sant Sixtus tag des heiligen babstes vnd marterer 1448. Aussteller: Dietrich und Katharina von Thüngen. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Dietrich von Thüngen und seine Ehefrau Katharina verkaufen Abt Berthold [Gunther], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg ihren halben Hof im Dorf Dettelbach (Tettelbach) bei der Pfarrkirche vor den Greden mit allen Zugehörungen und den aus diesem Hof verliehenen Zinslehen, die im einzelnen aufgelistet sind. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 238 rheinische Gulden erhalten. Sie übernehmen daher die Gewährleistung für den Verkauf und stellen den Käufern dafür Leonhard von Seinsheim zu Schernau und Kraft Zobel zu Heidingsfeld als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Würzburg. Der geben ist an sant Sixtus tag des heiligen babstes vnd marterer 1448. Aussteller: Dietrich und Katharina von Thüngen. Empfänger: Kloster St. Stephan
Dietrich von Thüngen und seine Ehefrau Katharina verkaufen Abt Berthold [Gunther], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg ihren halben Hof im Dorf Dettelbach (Tettelbach) bei der Pfarrkirche vor den Greden mit allen Zugehörungen und den aus diesem Hof verliehenen Zinslehen, die im einzelnen aufgelistet sind. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 238 rheinische Gulden erhalten. Sie übernehmen daher die Gewährleistung für den Verkauf und stellen den Käufern dafür Leonhard von Seinsheim zu Schernau und Kraft Zobel zu Heidingsfeld als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Würzburg. Der geben ist an sant Sixtus tag des heiligen babstes vnd marterer 1448. Aussteller: Dietrich und Katharina von Thüngen. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 401
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 221
Registratursignatur/AZ: 1 (15. Jh.); 847 (18. Jh.); G v (18. Jh.); 1448 / 2 (18. Jh.); L 16 N 1 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 709 S. 406 - 411 Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 469
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangabe (15. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Dietrich von Thüngen; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Katharina von Thüngen; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 3: Leonhard von Seinsheim; an Pergamentstreifen anhängend, unbesch. S 4: Kraft Zobel; an Pergamentstreifen anhängend, leicht besch.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.