Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich lange Zeit Irrungen zwischen Äbtissin Margarethe Folin von Irmtraud (Folin von Irmdrut) und dem Konvent zu Neuburg oberhalb von Heidelberg am Neckar einerseits und Konrad von Lomersheim (Lamerßheym) andererseits gehalten haben, weswegen sie bereits vor sein Hofgericht vertagt worden waren. Wegen bestehender Irrungen haben seine Räte, namentlich Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, Philipp Forstmeister von Gelnhausen und Philipp von Gemmingen, Haushofmeister, sie gütlich verhört. Dabei wurde erfunden, dass Konrad sich verpflichtet hatte, für seine Schwester Amalie (Amely), Professin zu Neuburg, dem Kloster jährlich 8 Gulden zu Johannistag auszurichten, wobei das Geld über sieben Jahre nicht gezahlt wurde. Die Räte haben beide Parteien dahin vereint, dass Konrad fortan jährlich die Gülte ausrichtet, für die Ausstände insgesamt 52 Gulden an das Kloster zu genannten Terminen zahlt und jede Seite ihre Gerichtskosten selbst trägt. Das Kloster soll Konrad einen vollständigen Erbverzicht der Amalie ausstellen. Konrad hat die Einhaltung des Vertrags versichert, von dem beide Parteien eine Ausfertigung erhalten.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich lange Zeit Irrungen zwischen Äbtissin Margarethe Folin von Irmtraud (Folin von Irmdrut) und dem Konvent zu Neuburg oberhalb von Heidelberg am Neckar einerseits und Konrad von Lomersheim (Lamerßheym) andererseits gehalten haben, weswegen sie bereits vor sein Hofgericht vertagt worden waren. Wegen bestehender Irrungen haben seine Räte, namentlich Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, Philipp Forstmeister von Gelnhausen und Philipp von Gemmingen, Haushofmeister, sie gütlich verhört. Dabei wurde erfunden, dass Konrad sich verpflichtet hatte, für seine Schwester Amalie (Amely), Professin zu Neuburg, dem Kloster jährlich 8 Gulden zu Johannistag auszurichten, wobei das Geld über sieben Jahre nicht gezahlt wurde. Die Räte haben beide Parteien dahin vereint, dass Konrad fortan jährlich die Gülte ausrichtet, für die Ausstände insgesamt 52 Gulden an das Kloster zu genannten Terminen zahlt und jede Seite ihre Gerichtskosten selbst trägt. Das Kloster soll Konrad einen vollständigen Erbverzicht der Amalie ausstellen. Konrad hat die Einhaltung des Vertrags versichert, von dem beide Parteien eine Ausfertigung erhalten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 230
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1498 Juni 23 (uff samßtag nach der x milium mertler tag)
fol. 280v-281v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertragk zuschen eptissin und convent zu Nuwenburgk und Conraten von Lamerßheim". Ausfertigung: GLAK 43 Nr. 4299.
Adelsheim, Götz von; Doktor, Propst zu Wimpfen im Tal, pfalzgräflicher Rat, erw. 1489, 1503
Forstmeister von Gelnhausen, Philipp; Vogt zu Heidelberg, Hofrichter und Beisitzer am kurpf. Hofgericht, -1512
Gemmingen, Philipp von; kurpfälzischer Haushofmeister, erw. 1498, 1506
Lomersheim, Amalia von; Klosterjungfrau zu Neuburg, erw. 1484, 1498
Lomersheim, Konrad von; Schultheiß zu Kreuznach, erw. 1484, 1501
Neuburg, Margarethe, Folin von Irmtraut (Irmtrud); Äbtissin, erw. 1498
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:11 MESZ
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