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Verordnung: Die Stadt Frankfurt hat auf fürstliches Ersuchen gestattet, dass von der hiesigen Klassenlotterie Zweigstellen im Bereich der Stadt Frankfurt errichtet und betrieben werden dürfen
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Verordnung: Die Stadt Frankfurt hat auf fürstliches Ersuchen gestattet, dass von der hiesigen Klassenlotterie Zweigstellen im Bereich der Stadt Frankfurt errichtet und betrieben werden dürfen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> R Vorkehrungen gegen Sittenverderbnis, Vereinswesen >> R.1 Veranstaltungen, Wirtshäuser, Lotterien, Sperrstunde, Kleiderordnungen
Gießen, 1792 Juni 8
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Frankfurt:Lotterien
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